Abdichtungen und Werkstoffdicken

Abdichtungen können mit einigen Werkstoffen erstellt werden. Allen gemeinsam ist, dass es für bestimmte Einsatzbereiche vorgegebene Werkstoffdicken gibt.

Aber es werden auch Bahnen für Abdichtungen in Bereichen benötigt, an die man nicht sofort denkt.

Der Praxistipp beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen zur Planung und Ausführung.

1. Welche Werkstoffe eigenen sich für Abdichtungen?

Es wird im Grundsatz unterschieden zwischen „bahnenförmigen“ und „flüssigen“ Abdichtungsarten. Daneben können Abdichtungen auch aus z. B. Edelstählen erstellt werden.

Bei den bahnenförmigen Abdichtungen wird weiterhin zwischen bituminösen Bahnen und Kunststoffbahnen unterschieden.

Bei den Flüssigkunststoffen unterscheidet man u. a. noch zwischen den ein- oder mehrkomponenten Flüssigkunststoffen.

Großflächige Abdichtungen aus Metallen werden aufgrund der sehr komplexen und auch teuren Ausführungen eher selten verwendet und werden hier nur kurz angesprochen.

Bei den bituminösen Abdichtungsbahnen werden weitere Differenzierungen gemacht.
Es gibt die Dachdichtungsbahnen (DD), die Bitumenschweißbahnen (S) sowie die sogenannten kaltselbstklebenden Bahnen (KSA).
Eine weitere Unterteilung wird bei den verwendete Bitumen gemacht. Verwendung finden Oxidationsbitumen, Polymerbitumen elastomer (PYE) und Polymerbitumen plastomer (PYP).

Bei den Kunststoffbahnen sind u. a. die entscheidenden Auswahlkriterien die Verträglichkeit mit Bitumen, die UV-Beständigkeit sowie die Art der Verlegung (z.B. mit oder ohne Auflast, lose Verlegung oder mechanische Befestigung).

Flüssigkunststoffe für Abdichtungen sind: flexible ungesättigte Polesterharze (UP), flexible Polyurethanharze (PUR) 1-komponentig oder 2-kompoentig und die flexiblen reaktiven Polymethylmethacrylaten (PMMA).

2. Welche Bahnen eignen sich für welchen Einsatzzweck?

Hier ist die Tabelle 5: „Anwendungstypen von Abdichtungen“ als Bestanteil der Fachregel für Abdichtungen anzuwenden.
– Bahnen und Flüssigkunststoffe für einlagige Abdichtungen werden mit „DE“ gekennzeichnet.
– Bei mehrlagigen Abdichtungen benötigt die Oberlage die Kennzeichnung „DO“.

– Bahnen für eine untere Lage von mehrlagigen Abdichtungen werden mit „DU“ gekennzeichnet.

– Zwischen- bzw. zusätzliche Lagen bei mehrlagigen Abdichtungen erhalten das Kennzeichen „DZ“.

Sämtliche verwendete Bahnen und Flüssigkunststoffe für Abdichtungen müssen den jeweiligen Produktdatenblättern entsprechen. Bei Flüssigkunststoffen gilt das auch für die benötigten Einlagen aus Kunststofffaservliesen.

Bei Abdichtungen mit Dachbegrünungen (extensiv oder intensiv) muss mindestens die Oberlage der Abdichtung gegen Durchwurzelung resistent sein. Die Eignung hierfür muss gemäß des FLL-Verfahrens nachgewiesen sein.

3. Ist die Dicke einer Bahn abhängig vom Einsatzzweck?

Bei den Dachdichtungsbahnen werden keine Bahnendicken sondern der Anteil an Löslichem angegeben.
Bei den Kaltselbstklebebahnen, die als untere Lage dienen sollen, beträgt die Mindestdicke 2,8 mm. Wird die Nahtfügung durch eine zusätzliche Wärmezugabe erstellt, z. B. aus Witterungsgründen mit Heißluft oder Brenner, dann sollte die Dicke der Bahnen 3,5 mm nicht unterschreiten.
Die Dicke von Polymerbitumen-Schweißbahnen mit einer Glasgewebe- oder Kombinationsträgereinlage muss mindestens 4 mm betragen.
Bei Einlagen aus Polyerstervliesen sind 5 mm Bahnendicke erforderlich.

Kunststoffbahnen mit Einlagen oder innen liegenden Verstärkungen weisen eine Mindestdicke von 1,5 mm auf. Allerdings wird die Dicke bei Bahnen auf Basis von flexiblen Polyolefinen mit Bitumen als Weichmacher und/oder Füllstoff (ECB) und einer Einlage auf mindestens 2 mm erhöht.
Bei Elastomerbahnen mit innenliegender Verstärkung wird eine Mindestdicke von
1,6 mm angegeben.
Kunststoffbahnen aus Polyisobutylen (PIB) weisen eine Dicke von mindestens
1,5 mm auf.
PVC-P und EVA Bahnen (Basis = Polyvinylchlorid) ohne Einlage oder innen liegende Verstärkung benötigen eine Mindestdicke von 1,5 mm.

Die möglichen Vlieskaschierungen werden bei der Angabe der Dicken nicht berücksichtigt!

Flüssigkunststoffe haben grundsätzlich eine Mindestdicke von 2,1 mm aufzuweisen.

Aus den Erfahrungen heraus kann aber gesagt werden, dass sich dickere Bahnen in fast allen Einsatzbereichen bewährt haben. Das trifft insbesondere bei den bituminösen Abdichtungen, bei den Kaltselbstklebebahnen als erste Lagen einer mehrlagigen Abdichtung vorgesehen sind, zu.
Bei den Kunststoffbahnen kann sich die Dicke der Bahnen positiv auf die Lebensdauer der Bahnen auswirken.

Die Dicke der zu verwendenden Bahnen ist nach der Fachregel für Abdichtungen unabhängig von der Neigung/dem Gefälle der Dachfläche(n). Anders als in der Regel für Abdichtungen ausgeführt, müssen bei einer Ausführung gemäß DIN 18531 bei einem Gefälle <2% dickere Bahnen bei Abdichtungen mit Kunststoffbahnen verwendet werden. Eine Ausnahme hiervon liegt bei Abdichtungen aus Polyisobutylen vor.

Beachte: Bahnen, die für die Abdichtungen angewendet werden dürfen, müssen auch im Bereich der geneigten Dächer dann verwendet werden, wenn regensichere oder wasserdichte Unterdächer erforderlich sind. Die Bahnenqualitäten müssen denen der jeweiligen Produktdatenblätter entsprechen.
Die sogenannten „diffusionsoffenen Unterdeckbahnen“, die einige Hersteller auch für den Einsatz als regen- oder wasserdichte Unterdächer anbieten, sind allein wegen der Dicke der abdichtenden Schicht und der damit einhergehenden geringeren Wassersäule im Prüfverfahren, als nicht geeignet/gleichwertig anzusehen.

4. Sind Bahnendicken und Fügebreiten abhängig voneinander?

Weder in der DIN 18531 noch in der Fachregel für Abdichtungen sind bei den verschiedenen Werkstoffen Abhängigkeiten zwischen den Dicken der verschiedenen Bahnen und den Fügebreiten beschrieben.
Auch bei Flüssigkunststoffen gibt es keine Vorgaben, dass die Mindestfügebreiten von 50 mm bei Anschlüssen – z.B. auf Fensterrahmen – erhöht werden müssen.

5. Ist die Hochwertigkeit einer Bahn oder eines Flüssigkunststoffes abhängig von ihrer/seiner Dicke?

Die Qualitäten verschiedener Abdichtungsbahnen ist in erster Linie abhängig von den verwendeten Zutaten.
Ein einfaches Oxidationsbitumen, wie es bei einer einfachen G 200 DD oder einer
G 200 S4/S5 verwendet wird, hat unabhängig von der Dicke der Bahn ein schlechtes Kaltbiegeverhalten. Bei niedrigen Temperaturen bricht das Bitumen der Deckschichten.
Um das zu verhindern, werden Kunststoffe – wie z.B. Polymere – hinzugefügt. Gleichzeitig erhöht sich dadurch auch die mögliche Zugbelastung.
Weiter verbessert werden die Eigenschaften durch die Wahl der Trägereinlage. Eine Einlage aus Glasfaser hat eine geringe Reißfestigkeit, während eine Einlage aus einem Polyesterfaservlies eine hohe Reißfestigkeit aufweist.
Die klassische G 200 DD wird deshalb überwiegend als Vordeckung bei Untergründen aus Holz- oder Holzwerkstoffen verwendet.

Bei Kunststoffbahnen kann man eine Höherwertigkeit über die Dicke der Bahn bejahen. Das gilt für alle zugelassenen Bahnen gleichermaßen. Lediglich PIB-Bahnen werden ausschließlich mit einer Materialdicke von 1,5 mm angeboten.

Gleiches kann auch für den Bereich der Flüssigkunststoffe angenommen werden.
Die Dicke einer Bahn hat Einfluss auf z.B. den mechanischen Widerstand.

6. Haben die Dicken von Bahnen auch Nachteile?

Die Dicke der Bahnen können die bauphysikalischen Eigenschaften einer Bahn oder einer Abdichtung beeinflussen.
Bei gleicher Zusammensetzung weisen dünnere Bahnen einen geringeren Wasserdampfwiderstandswert (sd-Wert) auf. Das kann sich bei Sanierungen positiv auf das mögliche Abtrocknungsverhalten eines Schichtenaufbaus auswirken. Dickere Bahnen oder Abdichtungen haben ein schlechteres Diffusionsverhalten. Weiterhin kann die Dicke der Bahnen deren Brandverhalten verändern. Vereinfacht gesagt, haben dickere Bahnen eine höhere Brandlast als dünnere.

Windsogsicherung – ein notwendiges Übel?

Ein Thema, welches ähnlich wie die Neigung oder das Gefälle bei Dächern kontrovers diskutiert wird. Dabei gibt es hierfür gar keinen Grund. Eine Windsogsicherung ist wichtig und nicht zu vernachlässigen.

Die Starkwindereignisse haben unstreitig in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das wirkt sich auch auf eines der wichtigsten Bauteile eines Gebäudes aus, dem Dach. Ist es doch am höchsten Punkt eines Gebäudes und somit selber ungeschützt jeglicher Witterung ausgesetzt. Das gilt es zu schützen!

Dachflächen werden in Eck-, Rand- und Innenbereiche aufgeteilt. Besonders die Eck- und Randbereiche sind von der Windeinwirkung betroffen.
Bei den geneigten Dächern, die mit einer Eindeckung versehen sind, betrifft das die Bereiche der Ortgänge im Übergang zur Traufe und First, als Eckbereiche, die Traufe und der Firstbereich als Randbereiche.
Entgegen der vielfachen Meinung, wonach die Deckwerkstoffe durch Winddruck aus ihrer eigentlichen Lage gerissen werden, ist es der Windsog, der auf der windabgewandten Seite (in Lee) die z.B. Dachziegel aus der Dachfläche herausreißt. Die Dachziegel oder Dachsteine werden an der der Traufe zugewandten Seite angehoben und regelrecht nach oben (Richtung First) herausgedreht. Deshalb sind die bekannten Kopfklammern, die über den Ziegel und gleichzeitig über die Dachlatte geschoben wurden, nicht mehr zulässig.
Aber auch im Bereich von Traufen, Firsten und Graten wird der Wind an der Dachkante ausgebremst, was zu einer Verwirbelung führt. Dadurch entsteht eine Walze, an deren eingedrehter Unterseite der Unterdruck entsteht.
Bei Dächern mit Eindeckungen werden die einzelnen Zonen über die Gebäudehöhe und/oder –Breite ermittelt und festgelegt. Aus den weiteren Berechnungen ergeben sich die Anzahl der Klammern und die Art der Verklammerung. Eine Ausführung, wonach z. B. eine Dachfläche durchgehend nach dem Schema 1:3 verklammert werden soll, dürfte nicht konform mit der entsprechenden Fachregel sein.
Für den Bauherren ist es wichtig, dass ein sogenannter Klammerplan erstellt und vorgelegt wird.

Wichtiger Hinweis: Schäume oder dergleichen gelten nicht als Windsogsicherung!

Bei Flachdächern mit Abdichtungen kann die Windsogsicherung durch eine mechanische Befestigung, eine Verklebung oder durch Auflast erstellt werden. Von einer (durchaus möglichen) Kombination würde der Autor jedoch abraten.
Bei Dächern mit Abdichtungen dürfen die ggf. erforderliche lineare Randbefestigung im Bereich von aufgehenden Bauteilen, insbesondere bei Attiken, und die ebenso erforderliche Windsogsicherung nicht verwechselt werden.
Wie bei den geneigten Dächern werden auch bei Flachdächern die Dachflächen in Eck-, Rand- und Innenbereiche eingeteilt. Besonders gefährdet sind hier die Außenecken eine Dachfläche. Leider vielfach vernachlässigt werden die mechanischen Befestigungen an und um aufgehende Bauteile, wie z. B. große Lichtkuppeln oder Lichtbänder. Auch im Bereich von Kaminköpfen entstehen Verwirbelungen, die zu einem Windsog führen können.

Analog zu den geneigten Dächern müssen auch bei Dachflächen mit Abdichtungen Befestigungspläne erstellt werden.
Einer der häufigsten Fehler, der bei Dächern mit Abdichtungen im Bereich der Windsogsicherung gemacht wird, ist bei den sogenannten verklebten Aufbauten zu verzeichnen. Hierbei werden die Vorgaben der Menge des Klebers und die Art der Anordnung geradezu sträflich vernachlässigt.

Eine unzureichende Windsogsicherung kann im Schadenfall zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Sachversicherer bedienen sich zunehmend öbuv Sachverständiger des Dachdeckerhandwerks zur Schadenanalyse. Wird bei einem Neubau eine unzureichende Windsogsicherung erkannt/festgestellt, wird der Versicherer den Versicherten ggf. eine Regressnahme bei dem ausführenden Dachbauhandwerker empfehlen, ohne dass zuvor der Schaden vergütet wird, oder der Versicherer wird seinerseits Regress nehmen wollen, was jedoch aus juristischer Betrachtung oftmals wegen fehlender Vertragsverhältnisse nicht darstellbar ist/sein wird.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, wenn der Bauherr/der Hausbesitzer seine Dachflächen regelmäßig auf Schäden, die zu einem nachfolgenden Schaden durch Windsog führen können, untersuchen lässt.

Wichtiger Hinweis: Schon der versuchte Versicherungsmissbrauch ist strafbar.

Die Sache mit dem Gefälle

Ein Thema, welches wohl kaum wie ein anders die Gemüter bewegt, ist das Thema Gefälle bei Abdichtungen.Dabei werden vielfach die Aussagen recht emotional.Es bilden sich zwei Lager: die einen, die sagen, dass es ohne ein Gefälle bei Abdichtungen gar nicht gehen würde, während das andere Lager auch Ausführungen ohne eine explizite Gefälleausbildung als fachgerecht und möglich betrachtet.

Betrachten wir einmal kurz die wesentlichen Grundlagen.
In der Fachregel für Abdichtungen werden in der Planung, oder sollte man besser sagen “für die Planung”?, 2 % Gefälle gefordert. Wobei hier das modale Hilfverb “soll” verwendet wird, was insofern eine Einschränkung darstellt, als dass es kein “muss” bedeutet. Im Abschnitt 2.2 “Dachneigung, Gefälle” werden auch sofort im Klammersatz (2) Ausnahmen aufgezeigt, die eine Ausführung einer Abdichtung mit einem Gefälle von < 2% ermöglichen.
Schon jetzt wird deutlich, dass danach eine gefällelose Ausführung nicht automatisch einen Mangel generiert.
Begründbar ist das damit, dass eine anerkannte Regel der Technik (aRdT) nicht in Teilen fehlerhaft sein kann. Wäre sie das, wäre es keine aRdT mehr.

Was soll denn eine Gefällebildung überhaupt bewirken?
Dazu gibt der Klammersatz (1) gleich die Antwort: “für die Ableitung des Niederschlagswassers”.Es ist unstreitig und bekannt, dass durch Pfützenbildungen organische Ablagerungen in deren Randbereichen entstehen können. Durch wiederholtes Abtrocknen und Wiederauffeuchten verkrallen sich die Ablagerungen mit dem Untergrund und es kann – insbesondere bei Bitumenbahnen mit Beschieferung – zu dem sogenannten mud curling Effekt kommen. Dabei entstehen zunächst kleine Kerbrisse, die sich jedoch im Laufe der Zeit vergrößern und die Oberfläche der Bitumenbahnen beschädigen. Es entsteht der optische Eindruck einer Krokodilshaut.
Bei Kunststoffbahnen erfolgt dieser Prozess etwas langsamer, weil deren Oberflächen nach der Fertigstellung der Abdichtungen zunächst glatter sind als es bei den Bitumenbahnen der Fall ist. Bei Kunststoffbahnen kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu einer Rotalgenbildung, die sich schädigend auf die Abdichtung auswirken kann. Stark betroffene Bahnen erwecken an deren Oberfläche den Eindruck, als ob verwelktes Laub auf ihnen liegen würde. Die Oberfläche wir regelrecht abgeschmirgelt.
Warum sich bei einigen Abdichtungen Rotalgen bilden, während es bei gleicher Ausführung an anderen Orten keine Rotalgenbildung gibt, ist bisher noch nicht ausreichend erforscht.
Diese Art von Schäden können aber durch eine regelmäßge Wartung vermieden werden!

Als Mangel muss jedoch eine Ausführung eingestuft werden, bei der die Dachabläufe nicht an den Tiefpunkten geplant und angeordnet wurden. Das ist leider häufig bei Leichtbaukonstruktionen (z.B. Stahltrapezprofilen) der Fall. Aber auch Dachabläufe, die nicht in der Abdichtungsebene selber vertieft eingebaut wurden, zählen zu den mangelhaft ausgeführten Leistungen.

Um als Dachbauhandwerker auf der sicheren Seite zu sein, sollte vor der Ausführung von gefällelosen Abdichtungen der Besteller unbedingt über die möglichen Nachteile, die eine gefällelose Ausführung der Abdichtung für ihn bedeuten kann, nachweislich aufgeklärt werden. Der Besteller sollte dem Dachbauhandwerker gegenüber unmissverständlich bescheinigen, dass er die Nachteile kennt und verstanden hat.
Ein solches Vorgehen ist (persönliche Meinung des Autoren: leider) erforderlich, da es inzwischen Urteile von Gerichten gibt, bei denen eine gefällelose Ausführung der Abdichtung – hier von Dachterrassen – als Mangel eingestuft wurde, was zu der Neuerstellung geführt hat.
Dabei stützte sich das Urteil auf die persönliche Auffassung des Sachverständigen, der die Auffassung vertrat, dass eine gefällelose Ausbildung grundsätzlich einen Mangel darstellen würde. Dieses auch dann, wenn Kompensationsmaßnahmen, etwa die Erhöhung der Dicke der Abdichtungsbahnen, durchgeführt werden.

Wichtig ist es auch, dass vor Beginn der Ausführungen die Grundlagen, nach denen ausgeführt werden soll, vereinbart werden. Denn neben der Fachregel für Abdichtungen als anerkannte Regel der Technik, gibt es noch die DIN 18531, die sich aber gerade in dem Bereich der Gefällegebung u. a. durch die Anwendungsklassen K1 und K2 deutlich von der Fachregel unterscheidet.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, so muss im Zweifel das Gericht und/oder der beauftragte Sachverständige Kenntnis davon haben, nach welchen Kriterien es/er die Abdichtung beurteilen muss.

Flachdachkonstruktionen

Zunächst soll mal der allgemeine Aufbau eines Flachdaches beschrieben werden:

1 .Tragkonstruktion (Stahlbeton, Trapezblech, Holz etc.)

2. Ggf. Haftgrund bzw. Trennlage (Holz)

3. Dampf- und Luftsperre

4. Wärmedämmung

5. Ggf. Luftraum bei belüftetem, zweischaligem Dach (sog. “Kaltdach”)

6. Abdichtung

Dampfsperre

Die Dampf- und Luftsperre kann aus den verschiedensten Materialen bestehen. Bei Stahlbetondecken kann diese auch aus Kunststoffolien bestehen. Ein dichter Anschluß der Nähte ist nicht erforderlich. Allerdings sind Durchbrüche Dampf- und Luftdicht anzuschließen.
Bei Trapezblechen sind lose verlegte Folien denkbar ungeeignet ! Hier kann man entweder bituminöse Dampfsperren einsetzen, oder aber spezielle selbstklebende Dampfsperren. Die immer wieder verwendete V 60 S4 + Al ist aber schlichtweg zu empfindlich (V 60 S4 + Al = Rohglasvliesbahn, 4 mm dick, Schweißbahn, Aluminiumeinlage). Hier ist eine Glasgewebebahn G 200 S4 + Al wesentlich geeigneter. Oder aber eben Systembahnen.

Wärmedämmung

Die Wärmdämmung kann bestehen aus: Polystyrol (“Styropor”), Extruder-Schaum, PUR, Mineralfaser oder Schaumglas. Andere Dämmstoffe werden nur selten eingesetzt. Auf Betondächern hat sich Polystyrol alleine wegen des günstigen Preises durchgesetzt. Auf Stahltrapezblechen kommt es aber immer wieder zu Dämmstoffwanderungen. Hier ist Mineralfaser oder Schaumglas besser geeignet. PUR hat den besten Dämmwert aller Dämmungen, so daß hiermit die Höhen reduziert werden können. Von daher eignet sich PUR insbesondere für Terrassen und Balkone. PUR ist jedoch teurer als Polystyrol. Extruder-Schaum wird als Umkehrdämmung eingesetzt (hier liegt die Dämmung auf der Abdichtung) oder auch bei höheren Belastungen. Extruderschaum hat die gleiche Belastungsmöglichkeit wie PUR, ist aber wasserfest.
Nur Mineralfaser und Schaumglas sind nicht brennbar.
Schaumglas, das teuerste Dämmprodukt, ist nicht brennbar, verrottet nicht, wasserdicht und wasserfest sowie dampfdicht. Zudem ist die Entsorgung problemlos, da es sich im Grunde um Sand handelt.

Abdichtung

Hier scheiden sich die meisten Geister. Es gibt die „weiße“ und die „schwarze“ Fraktion.
Gemeint sind damit die Vertreter der Kunststoff-Abdichtungsbahnen („Folien“) bzw. der bituminösen Abdichtungsbahnen.
Da wir von der planungsgruppe dach pd® nicht für die Industrie tätig sind, gehören wir keiner der Fraktionen an, sondern beurteilen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Produkte neutral.
An dieser Stelle würde ein Vergleich erstens zu weit führen und zweitens in der Praxis nicht anwendbar sein. Es hängt immer von vielen Umständen ab, welche Lösung gewählt wird.

Oberflächenschutz

Im Wesentlichen werden hier verwendet: gewaschener Kies, Plattenbeläge oder Schiefersplitt und keramische Einstreuungen. Alle Arten gelten als sog. „harte“ Bedachung, die im Sinne der DIN 4102 beständig ist gegen Funkenflug und strahlende Wärme sind.

Kies und Plattenbeläge übernehmen aber auch die Windsogsicherung. Bei beschieferten Abdichtungen sind diese entweder mechanisch befestigt oder es handelt sich um einen komplett verklebten Dachaufbau.

Lebensdauer

Die Lebensdauer hängt natürlich von den äußeren Umständen, der Nutzung aber auch stark von den verwendeten Materialien.
Aber nicht nur die Abdichtung ist hier entscheidend, sondern das ganze Abdichtungs- und Dämmpaket. Hier ist eben eine intensive Beratung erforderlich. Die Lebensdauer kann von etwa 7 Jahren bis über 50 Jahre reichen.

Die Lebensdauer kann durch Wartungsverträge nicht unerheblich verlängert werden. Oftmals reicht auch ein reiner Inspektionsvertrag.
Eine Anfrage bei uns oder Ihrem vertrauten Dachdeckermeister hilft Ihnen weiter.