nachträgliche Dachbeschichtungen

nachträgliche Dachbeschichtungen bei Dachziegeln und Betondachsteinen

Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen meine langjährige Erfahrung als Dachdeckermeister zur Verfügung stellen.

Hier sollen keine Vorurteile geschürt werden, hier soll sachlich über etwas berichtet werden, was sich seit einiger Zeit wieder breiteren Raum auf Deutschlands Dächern verschafft.

Zunächst möchte ich zu dem Grundsätzlichen einer nachträglichen Dachbeschichtung meine Meinung äußern.

Wie oder wo kann man an Informationen über die nachträglichen Dachbeschichtungen gelangen?
Die Antwort ist recht einfach. Ihnen steht/stehen sowohl das Internet – als die wohl größte Plattform -, als auch die zuständigen Verbände des Dachdeckerhandwerks, die Tageszeitung mit den Kleinanzeigen,
Wirtschafts-Shown und last but not least Fachmessen zur Verfügung.

Kritisch sollten Offerten an der Haustür betrachtet werden.
Warum kritisch? Nun, Sie haben sicherlich den Vorteil, daß evtl. anfallende Arbeiten sofort ausgeführt werden können.
Sie haben aber auch den Nachteil, daß Sie kaum in der Lage sein werden, kurzfristig Vergleichsangebote einholen zu können.
Beachten Sie, daß Sie gem. Gesetz auch Fristen für einen Rücktritt von Haustürgeschäften haben und diese einhalten sollten, sofern Sie sich im Nachhinein gegen eine nachträgliche Dachbeschichtung entscheiden.

Was können Sie von einer Dachbeschichtung erwarten?
Eine Dachbeschichtung kann den optischen Eindruck Ihres vorhandenen Daches maßgeblich beeinflussen.
Es ist machbar, naturrote Eindeckungen braun oder sogar andersfarbig ( z. B. blau ) einzufärben.

Sie können aber aus meiner sachverständigen Sicht nicht erwarten, daß Sie ein neues Dach bekommen.
Bitte bedenken Sie, es handelt sich nicht um eine Instandsetzung der Eindeckung, es handelt sich lediglich um eine neue Farbgebung. Zuvor bereits geschädigte oder beschädigte Eindeckungen können nicht mit
einer Farbgebung repariert, renoviert oder saniert werden.
Es kann aus meiner sachverständigen Sicht also nicht davon ausgegangen werden, daß nachträgliche Dachbeschichtungen die Lebensdauer des Daches nachhaltig und erheblich verbessern.
Wer muß was im Voraus erledigen?
Sollten Sie sich entscheiden, eine nachträgliche Dachbeschichtung bei Ihrer Eindeckung vornehmen zu lassen, dann sollten Sie unbedingt einen Dachdecker Ihres Vertrauens hinzuziehen. Nur er ist als Fachmann eindeutig in der Lage zu unterscheiden und zu beurteilen, ob eine Eindeckung soweit geschädigt ist, daß ein Austausch oder auch eine Teilreparatur erforderlich ist.
Gerade bei vermörtelten Firsten und Graten muss auch nach einer für eine Dachbeschichtung absolut notwendigen Reinigung der Eindeckung geprüft werden, ob und wenn ja wie eine Reparatur dieser Bereiche
erfolgen muß.

Bitte beachten Sie: Bei einer Reinigung mittels Hochdruckreinigern, die mit weit über 100bar Druck arbeiten, können Deckmaterialien und Zubehörteile, Vermörtelungen und Metalle unwiederbringlich zerstört werden.
Zudem besteht die latente Gefahr, daß Reinigungswasser massiv in die Verfalzungen eindringen kann und anschließend innerhalb der Dachkonstruktion, z. B. der Wärmedämmung, zu sehr aufwändig zu reparierenden Schäden führen kann.

Aus Sicherheitsgründen fordern die Bauberufsgenossenschaften, daß bei Arbeiten mit Hochdruck > 100bar, nur geführte Gerätschaften verwendet werden dürfen.
Eine weitere Forderung der Bauberufsgenossenschaften richtet sich an die weiteren Sicherheitsmaßnahmen, die bei längeren Arbeiten in bestimmten Höhen absolut notwendig sind.
Das Arbeiten nur mit Sicherheitsseilen ist lediglich für sehr kurzfristige Arbeiten zugelassen und eine Dachbeschichtung fällt erfahrungsgemäß nicht in den Bereich der kurzfristigen Arbeiten.
Hier werden dann Sicherheitsgerüste oder entsprechende Auffangvorrichtungen unbedingt erforderlich, auch
wenn gern etwas Anderes behauptet wird.

Wenn Sie bei Ihren Eindeckmaterialien noch Gewährleistungen des Herstellers haben, dann sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen, aus der hervorgeht, daß die noch bestehenden Gewährleistungs- oder Garantieansprüche nicht durch eine “Nachbehandlung” in Form einer
nachträglichen Dachbeschichtung erlöschen oder verwirkt sind.

Welche Materialien können beschichtet werden?
Asbesthaltige Materialien dürfen nicht mit Hochdruckreinigern bearbeitet werden. Laut der TRGS 519 ist das Bearbeiten von asbesthaltigem Material streng verboten. Lediglich geschulte Firmen dürfen derartige Eindeckungen abbauen und entsorgen.
Eine nachträgliche Beschichtung ist aus sachverständiger Sicht aus ökonomischen und ökologischen Gründen nicht sinnvoll.

Aus grundsätzlichen Überlegungen können Betondachsteine, Tonziegel, Metalle nachträglich beschichtet werden.
Die Voraussetzungen dafür sind bereits weiter oben beschrieben.

Wie hoch sind die Kosten einer nachträglichen Beschichtung?
Hier eine detaillierte Aussage zu tätigen, liegt außerhalb der Möglichkeiten des Autoren.
Die mir bekannten Preise liegen bei ca. 120 – 150 m² Dachfläche pauschal bei ca. 4.000 Euro.
Das entspricht einem Quadratmeterpreis von ca. 30 Euro und aufwärts.
Nimmt man hingegen den Preis einer Neueindeckung mit Betondachsteinen, so kommt man ohne die Erneuerung der Dachlattung und ohne die Forderungen der Energieeinsparverordnung zu erfüllen,
auf einen Preis von ca. 22 Euro/m². Hier müssen noch ca. 6 Euro für den Rückbau und die Entsorgung zugerechnet werden.
Damit ist wieder optisch gesehen “Waffengleichheit”. Technisch haben Sie aber nur bei der Neueindeckung auch wirklich etwas Neues.

Eine nicht seriöse Methode ist diese: Der potentielle Auftragnehmer schreibt Ihnen eine Auftragsbestätigung über einen Teil der zu erbringenden Leistung. Die Differenz soll in Bar ausgezahlt werden.
Damit machen Sie sich erpressbar!!! Sie verwirken u. U. auch rechtliche Ansprüche an den Auftragnehmer.
Gewährleistungsansprüche sind nicht oder nur sehr schwer einzuklagen.


In diesem Teil möchte ich auf die technischen Details einer nachträglichen Dachbeschichtung eingehen.
Als Hilfestellung kann ich mich u. a. auf ein Gutachten der MPA Karlsruhe stützen, das im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung erstellt wurde.

Zunächst stellt sich dabei die Frage:

Warum soll ich mein Dach nachträglich beschichten, welche technischen Vorteile hat eine solche Beschichtung?

Aus technischer Sicht besteht ansich kein Anlaß, einen Betondachstein, einen Tonziegel oder Faserzementplatten nachträglich zu beschichten.
Hier muß ich ein wenig polemisch werden. Es scheint aus meiner Sicht das deutsche Sauberkeitssyndrom zu sein, daß Hauseigentümer dazu bewegt, Dacheindeckungen oder sogar teilweise Abdichtungen nachträglich farbig zu beschichten.

Für Tonziegel und Betondachsteine gilt gleichermaßen, daß Flechten und Moose das Material qualitativ nicht negativ beeinflussen.

Einmal gebrannte Tonziegel verändern sich maximal unmittelbar nach der ersten und evtl. der zweiten Bewässerung in der Oberfläche.
Hier kann es nämlich durch Pyrit- und Kalkeinschlüssen zu geringfügigen Abplatzungen in der Oberfläche kommen.
Erfahrungsgemäß wird der Tonziegel bei sachgemäßer Eindeckung keine weiteren Veränderungen zeigen.

Bei sehr frühen Veränderungen kann eine nachträgliche Beschichtung den optischen Zustand der Eindeckung wiederherstellen.

Hin und wieder treten bei Betondachsteinen unterschiedliche Farbgebungen der Oberflächen bereits bei Anlieferung des Materials
an die Baustelle auf. Dieser ansich sehr seltene Fall tritt dann ein, wenn unterschiedliche Chargen aus u. U. unterschiedlichen Werken geliefert werden.
Oftmals merkt der Dachdecker diese Farbunterschiede beim Eindecken nicht. Es fällt erst dann auf, wenn ein größerer Betrachtungsabstand eingenommen wird.
Um hier dem Haueigentümer und dem Dachdecker Hilfe zu gewähren, bieten manche Hersteller von Betondachsteinen nachträgliche
Beschichtungen aus optischen Gründen an.
Technisch hat der Eigentümer keinen Vorteil zu erwarten.

Können nachträgliche Beschichtungen als dauerhaft unproblematisch gelten?

Hierzu sagt das Gutachten folgendes aus:

Zitat:
Zunächst ist festzustellen,daß Dachziegel, die die Anforderungen der maßgebenden Norm DIN EN 1304 erfüllen, keine Beschichtungen benötigen. Sollen Dachziegel dennoch beschichtet werden, z. B. um den optischen Eindruck der Dachfläche zu verändern, so ist das einzusetzende Produkt zu prüfen, ob es geeignet ist.
Hierfür bietet sich die Einsichtnahme in eine entsprechende Referenzliste mit ausgeführten Objekten an.
Pauschale Werbeaussagen sind hier völlig unzureichend.
Zitatende

Hier muß gesagt werden, daß bei Haustürgeschäften eine Kontrollmöglichkeit allerdings wohl eher nicht gegeben ist.
Auch sollte klar sein, daß die Referenzobjekte nicht gerade aus der jüngsten Vergangenheit herrühren sollten, sondern  schon einige unbeschadete Jahre hinter sich haben sollten.

Auch muß man aus meiner Sicht klar unterscheiden zwischen der Beschichtung, die aus o. g. Gründen aufgebracht wurde und vom
Hersteller freigegeben wurde und den Beschichtungen, die erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgebracht werden sollen.

Beachten Sie z. B. den Reinigungsvorgang. Mal unabhängig der beschriebenen möglichen Zerstörungen, ist die Problematik um die
Säuberung der Verfalzungen in den Überlappungen des Eindeckmaterials gegeben.
Reinige ich mit Hochdruck, können größere Wassermengen in die Konstruktion gelangen. Reinige ich hingegen nicht ausreichend und
organische Substanzen verbleiben in den Falzen kann u. U. Nachfolgendes passieren:
Ich zitiere mal aus einem Gutachten des Institutes für Massivbau und Baustofftechnologie der Universität Karlsruhe (TH).
Dieses Gutachten beschäftigt sich ebenfalls mit den technischen Eigenschaften von nachträglichen Dachbeschichtungen.

Zitat:
Unterbrechungen bzw. Schwachstellen im Beschichtungsfilm können aber auch unbewußt entstehen; in dem z. B. die Beschichtung auf Verunreinigungen (Schmutzablagerungen, Algenbewuchs), die im Reinigungsprozeß nicht entfernt wurden, aufgetragen wurde. Insbesondere im Überdeckungs- bzw. Stoßbereich lassen sich Verunreinigungen nur mit erhöhem Aufwand gründlich entfernen. Werden nun solche Bereiche überstrichen, so ist davon auszugehen, daß der Beschichtungsfilm nicht die an ihn zu stellenden Anforderungen (Dichtigkeit, Dehnung) erfüllen kann. Die Folge ist, daß durch Poren und Risse Wasser eindringen kann und zu Ablösungen der Beschichtung vom Dachziegel führen kann.
Zitatende

Aber auch bei neuen Ziegeln kann es u. U. zu Problemen kommen.
Auch hierzu liegt mir ein Zitat aus dem o. g. Gutachten vor.

Zitat:
Geht man von einer vollflächigen Beschichtung auf einem gereinigten Untergrund ohne Unterbrechungen des Beschichtungsfilms im Überdeckungsbereich bzw. Stoßbereich der Dachziegel aus (Anmerkung Autor: bei z. B Biberschwanzziegeln und bei den sehr formgenauen Betondachsteinen sind sehr kleine Fugen möglich, die eine Überbrückung der Beschichtung möglich machen) aus, so bestehen zwei Möglichkeiten.
Haftet die Beschichtung dauerhaft am Untergrund, so muß diese dauerhaft große Dehnungen aufnehmen können. Der Betrag der Dehnungen ergibt sich als Quotient aus der auftretenden Verformung und der zur Verfügung stehenden freien Dehnlänge der Beschichtung.
Theoretisch wird diese bei einer Dehnlänge von Null sogar unendlich groß. Löst sich die Beschichtung vom Untergrund im Übergangsbereich ab, so vergrößert sich die freie Dehnlänge und die aufzunehmenden Dehnungen verringern sich
deutlich gegenüber dem vorbehandelten Fall.
Praktisch bedeutet dies, daß die dauerhafte Überbrückung von Überdeckungs- und Stoßbereichen durch Ablösungen der Beschichtung vom Untergrund im Randbereich der Dachziegel günstig beeiflusst wird. Diese Ablösungen können sich auch als Blasen darstellen.

Liegt der Fall vor, daß eine vollflächige Beschichtung im Überdeckungs- bzw. Stoßbereich Risse aufweist, so kann das darin begründet sein, daß das Dehnvermögen und/oder die Dehnlänge nicht ausreichte und damit die Beschichtung hinsichtlich der aufzunehmenden Dehnung überansprucht wurde bzw. die Beschichtung nicht in der erforderlichen Schichtdicke aufgetragen
wurde. In diesem Fall kann Wasser im Riss eindringen und so zur Ablösung der Beschichtung auf dem gesamten Dachziegel führen.
Zitatende

Was heißt das auf Deutsch?
Hier wird deutlich gemacht, daß die Beschichtung als ein Film aufgetragen wird. Reißt nun dieser Film in Bereichen der Falze oder Überlappungen,
kann Wasser in diesen Bereich eindringen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, daß sich vor oder während des Reissens blösungserscheinungen in diesen Bereichen zeigen können. Das können auch die beschriebenen Blasenbildungen sein.

Wie wirkt sich eine nachträgliche Beschichtung auf die “Atmungsfähigkeit” des Ziegels aus?

Zunächst muß einemal klargestellt werden: ein Tonziegel oder Betondachstein atmet nicht. Gerade der Tonziegel ist in der Lage Feuchtigkeit aufzunehmen, zu speichern und wieder abzugeben. Diesen Vorgang nennt man “kapillare Aufnahmefähigkeit” und “Verdunstung”.
Ein Tonziegel kann recht viel Wasser aufnehmen. Die Möglichkeit der Verdunstung und die Möglichkeit in den verbleibenden Hohlräumen
( den Poren ) dem Wasser Ausdehungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, stellen die Frostsicherheit eines Tonziegels dar.
Erst wenn ein Tonziegel absolut gesättigt wird, wird es zu Frostschäden kommen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß der Ziegel in seinem Austrocknungsverhalten nicht nachteilig beieflusst werden sollte.

Feuchtigkeit gelangt aber nicht nur durch die sichtbaren Bereiche in den Ziegel, sondern auch durch kleinere Stellen in den Falzen und Übergängen
und auch besonders an der Unterseite. Hier z. B. durch Tauwassrausfall beim normalen Tag-/Nachtwechsel der Temperaturen.
Was kann dann passieren?
Hier wieder ein Zitat aus dem o. g. Gutachten:

Zitat:
Wird Wasser kapillar von einem beschichteten Dachziegel aufgesaugt, so kann in einer einseitig verschlossenen Kapillare, d. h. unter einer Beschichtung, ein Überdruck entstehen. Voraussetzung dafür, daß ein Überdruck aufgebaut wird, ist, daß das Gas in der Kapillare komprimiert wird und nicht entweichen kann.
Zitatende

Auch wenn in dem Gutachten weiter beschrieben und vorgerechnet wird, daß der zu erwartene Druck durch kapillar aufsteigendes Wasser
deutlich geringer sein dürfte als die theoretischen maximal 0,25N/mm², so schließt der sachvständige Autor des Gutachtens nicht aus,

Zitat:
…daß aufgrund von eindringendem Wasser eine Blasenbildung in der Beschichtung von Dachziegeln auftritt, insbesondere in Bereichen
mit geringem Haftverbund zwischen dem Dachziegel und der Beschichtung.
Zitatende

Weiter stellt das o. g. Gutachten klar:

Zitat:
Anders zu bewerten ist eine Blasenbildung, die zu Fehlstellen in der Beschichtung führt oder die sich in Richtung freier Beschichtungsränder bzw. zu Rissen in der Beschichtung hin ausbreitet. Hierbei besteht die Gefahr der direkten Unterwanderung der Beschichtung durch  Wasser, was im Hinblick auf die Halbtbarkeit der Beschichtung als kritisch einzustufen ist.
Ablösungen bzw. Abblätterungen wären die Folge.
Zitatende

Auch die Osmose kann laut Gutachten zu einer Blasenbildung innerhalb der Beschichtungen führen.

Das Gutachten verdeutlicht weiter:

Zitat:
Durch eine Beschichtung verändert sich die Beständigkeit des reinen Feststoffes nicht.
Deutliche Veränderungen sind dagegen bei der Aufnahme und Abgabe von Wasser zu erwarten, da die Kapillarporöse Struktur abgedichtet wird.

Ausgehend von diesen unbeschichteten Bereichen ( Anmerkung: Überlappungen und die Unterseite ) ist eine Wasseraufnahme des Dachziegels möglich, z. B. Kondenzwasser. Infolge der beschichteten Oberfläche kann dieses Wasser an der Oberseite nicht so schnell abgegeben werden, wie dies bei einem unbeschichteten Dachziegel der Fall wäre.

Damit wird deutlich, daß bei beschichteten Dachziegeln, die an der Unterseite Wasser aufnehmen, die Wasserabgabe an der Oberseite durch den Anstrich verändert wird und damit ein langsameres Austrocknen erfolgt.

Zitatende

Konsequenzen kann das langsamere Abtrocknen z. B. für die erneute Vermoosung haben, die dadurch evtl. wieder beschleunigt wird.

Gitftstoffe, die u. a. in verschiedenen nachträglichen Beschichtungen enthalten sein können und die das erneute Bilden von Moosen und
Flechten verhindern sollen, führen dazu, daß von solch behandelten Dachflächen aufgefangendes Niederschlagswasser nicht geeignet ist,
um Gartenpflanzen zu bewässern. Ferner belasten solche Giftstoffe unnötig die Kläranlagen oder Grundflächen, auf denen Niederschlagswasser verrieseln soll.

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In diesem Teil fasse ich die vorstehenden Seiten kurz zusammen und geben Ihnen die Möglichkeit, sich über Ihre Möglichkeiten der Qualitätskontrolle bei nachträglichen Dachbeschichtungen von
Dachziegeln und Betondachsteinen sowie den Faserzementplatten zu informieren.

Zusammenfassung:
Auch der Verfasser des Gutachtens kann nicht ausschließen, daß nachträgliche Dachbeschichtungen zu Problemen insich führen können.
Nicht restlos geklärt ist aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen die Frage der dauerhaften Frostbeständigkeit.
Anlaß ist das für das Gutachten angewandte Prüfverfahren, daß nicht dem der DIN EN 1304 gestellten Anforderungen entspricht.

Es wird mehrfach im Gutachten betont, daß Dachziegel, die den Anforderungen der DIN EN 1304 genügen, keine weiteren Beschichtungen aus technischer Sicht benötigen.
Das schließt aus Sicht des Verfassers mit ein, daß die Langlebigkeit der Tonziegel nicht nachweisbar durch eine nachträgliche Beschichtung verlängert wird, wie dieses oftmals so gern angeführt wird.

Als nachteilig stellt das Gutachten denn auch heraus, daß die Entsorgung behandelter Dachsteine und Tonziegel aufgrund der Beschichtung als nachteilig anzusehen ist. Die Recyclingfähigkeit oder die
Wiederverwendung sind als deutlich problematischer anzusehen als bei den Materialien, die ohne entsprechende Kunststoffanteile (Acrylate) behandelt sind.

Weiter wird in dem Gutachten davon ausgegangen, daß eine absolut gründliche Reinigung der Dachflächen unabdingbar ist.
Die aus meiner Sicht technischen Schwierigkeiten, die daraus resultieren, habe ich bereits beschreiben.
In diesem Zusammenhang ist ebenso auf die notwendigen Sicherheitmaßnahmen zu achten, die nicht nur
für die sichere Begehung des Daches als solches notwendig sind, sie sind zusätzlich zur sicheren Begehung zur Schadenvermeidung vorzusehen.

Aus meiner Sicht und unter Auswertung des Gutachtens kann festgestellt werden, daß nachträgliche Dachbeschichtungen den optischen Eindruck einer Dachfläche beeinflussen. Technische Notwendigkeiten gibt es
keine.

Das Gutachten befasst sich ausschließlich mit Tonziegeln. Die dort getätigten Aussagen sind aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen, nur bedingt auf andere Produkte oder Baustoffe zu übertragen.

Was können Sie tun, damit Sie eine vernünftige Qualität für Ihr Dach bekommen?

Hier möchte ich versuchen, die wesentlichsten Dinge aufzuzeigen.

1. Vermeiden Sie Haustürgeschäfte

2. Lassen Sie sich Referenzen zeigen, die älter als 5 Jahre sind.

3. Lassen Sie sich umfassend beraten und nicht mit Pauschalaussagen abwimmeln.

4. Lassen Sie sich die Verarbeitungshinweise des Farbenherstellers aushändigen.

5. Vereinbaren Sie explizit was ausgeführt werden soll und fixieren den Auftrag schriftlich.

6. Lassen Sie sich die Produktdatenblätter aushändigen.

7. Lassen Sie sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zeigen.

8. Lassen Sie sich ggfs. die Schulung gemäß TRGS 519 nachweisen.

9. Achten Sie auf die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen

10. Beauftragen Sie vor der Beschichtung einen Fachmann mit der Begutachtung des Daches.

11. Vereinbaren Sie eine Abnahme der erbrachten Leistungen und ziehen ggfs. einen Fachmann hinzu.

12. Vereinbaren Sie einen Sicherheitseinbehalt.
© stefan ibold