Abdichtungen und Werkstoffdicken

Abdichtungen können mit einigen Werkstoffen erstellt werden. Allen gemeinsam ist, dass es für bestimmte Einsatzbereiche vorgegebene Werkstoffdicken gibt.

Aber es werden auch Bahnen für Abdichtungen in Bereichen benötigt, an die man nicht sofort denkt.

Der Praxistipp beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen zur Planung und Ausführung.

1. Welche Werkstoffe eigenen sich für Abdichtungen?

Es wird im Grundsatz unterschieden zwischen „bahnenförmigen“ und „flüssigen“ Abdichtungsarten. Daneben können Abdichtungen auch aus z. B. Edelstählen erstellt werden.

Bei den bahnenförmigen Abdichtungen wird weiterhin zwischen bituminösen Bahnen und Kunststoffbahnen unterschieden.

Bei den Flüssigkunststoffen unterscheidet man u. a. noch zwischen den ein- oder mehrkomponenten Flüssigkunststoffen.

Großflächige Abdichtungen aus Metallen werden aufgrund der sehr komplexen und auch teuren Ausführungen eher selten verwendet und werden hier nur kurz angesprochen.

Bei den bituminösen Abdichtungsbahnen werden weitere Differenzierungen gemacht.
Es gibt die Dachdichtungsbahnen (DD), die Bitumenschweißbahnen (S) sowie die sogenannten kaltselbstklebenden Bahnen (KSA).
Eine weitere Unterteilung wird bei den verwendete Bitumen gemacht. Verwendung finden Oxidationsbitumen, Polymerbitumen elastomer (PYE) und Polymerbitumen plastomer (PYP).

Bei den Kunststoffbahnen sind u. a. die entscheidenden Auswahlkriterien die Verträglichkeit mit Bitumen, die UV-Beständigkeit sowie die Art der Verlegung (z.B. mit oder ohne Auflast, lose Verlegung oder mechanische Befestigung).

Flüssigkunststoffe für Abdichtungen sind: flexible ungesättigte Polesterharze (UP), flexible Polyurethanharze (PUR) 1-komponentig oder 2-kompoentig und die flexiblen reaktiven Polymethylmethacrylaten (PMMA).

2. Welche Bahnen eignen sich für welchen Einsatzzweck?

Hier ist die Tabelle 5: „Anwendungstypen von Abdichtungen“ als Bestanteil der Fachregel für Abdichtungen anzuwenden.
– Bahnen und Flüssigkunststoffe für einlagige Abdichtungen werden mit „DE“ gekennzeichnet.
– Bei mehrlagigen Abdichtungen benötigt die Oberlage die Kennzeichnung „DO“.

– Bahnen für eine untere Lage von mehrlagigen Abdichtungen werden mit „DU“ gekennzeichnet.

– Zwischen- bzw. zusätzliche Lagen bei mehrlagigen Abdichtungen erhalten das Kennzeichen „DZ“.

Sämtliche verwendete Bahnen und Flüssigkunststoffe für Abdichtungen müssen den jeweiligen Produktdatenblättern entsprechen. Bei Flüssigkunststoffen gilt das auch für die benötigten Einlagen aus Kunststofffaservliesen.

Bei Abdichtungen mit Dachbegrünungen (extensiv oder intensiv) muss mindestens die Oberlage der Abdichtung gegen Durchwurzelung resistent sein. Die Eignung hierfür muss gemäß des FLL-Verfahrens nachgewiesen sein.

3. Ist die Dicke einer Bahn abhängig vom Einsatzzweck?

Bei den Dachdichtungsbahnen werden keine Bahnendicken sondern der Anteil an Löslichem angegeben.
Bei den Kaltselbstklebebahnen, die als untere Lage dienen sollen, beträgt die Mindestdicke 2,8 mm. Wird die Nahtfügung durch eine zusätzliche Wärmezugabe erstellt, z. B. aus Witterungsgründen mit Heißluft oder Brenner, dann sollte die Dicke der Bahnen 3,5 mm nicht unterschreiten.
Die Dicke von Polymerbitumen-Schweißbahnen mit einer Glasgewebe- oder Kombinationsträgereinlage muss mindestens 4 mm betragen.
Bei Einlagen aus Polyerstervliesen sind 5 mm Bahnendicke erforderlich.

Kunststoffbahnen mit Einlagen oder innen liegenden Verstärkungen weisen eine Mindestdicke von 1,5 mm auf. Allerdings wird die Dicke bei Bahnen auf Basis von flexiblen Polyolefinen mit Bitumen als Weichmacher und/oder Füllstoff (ECB) und einer Einlage auf mindestens 2 mm erhöht.
Bei Elastomerbahnen mit innenliegender Verstärkung wird eine Mindestdicke von
1,6 mm angegeben.
Kunststoffbahnen aus Polyisobutylen (PIB) weisen eine Dicke von mindestens
1,5 mm auf.
PVC-P und EVA Bahnen (Basis = Polyvinylchlorid) ohne Einlage oder innen liegende Verstärkung benötigen eine Mindestdicke von 1,5 mm.

Die möglichen Vlieskaschierungen werden bei der Angabe der Dicken nicht berücksichtigt!

Flüssigkunststoffe haben grundsätzlich eine Mindestdicke von 2,1 mm aufzuweisen.

Aus den Erfahrungen heraus kann aber gesagt werden, dass sich dickere Bahnen in fast allen Einsatzbereichen bewährt haben. Das trifft insbesondere bei den bituminösen Abdichtungen, bei den Kaltselbstklebebahnen als erste Lagen einer mehrlagigen Abdichtung vorgesehen sind, zu.
Bei den Kunststoffbahnen kann sich die Dicke der Bahnen positiv auf die Lebensdauer der Bahnen auswirken.

Die Dicke der zu verwendenden Bahnen ist nach der Fachregel für Abdichtungen unabhängig von der Neigung/dem Gefälle der Dachfläche(n). Anders als in der Regel für Abdichtungen ausgeführt, müssen bei einer Ausführung gemäß DIN 18531 bei einem Gefälle <2% dickere Bahnen bei Abdichtungen mit Kunststoffbahnen verwendet werden. Eine Ausnahme hiervon liegt bei Abdichtungen aus Polyisobutylen vor.

Beachte: Bahnen, die für die Abdichtungen angewendet werden dürfen, müssen auch im Bereich der geneigten Dächer dann verwendet werden, wenn regensichere oder wasserdichte Unterdächer erforderlich sind. Die Bahnenqualitäten müssen denen der jeweiligen Produktdatenblätter entsprechen.
Die sogenannten „diffusionsoffenen Unterdeckbahnen“, die einige Hersteller auch für den Einsatz als regen- oder wasserdichte Unterdächer anbieten, sind allein wegen der Dicke der abdichtenden Schicht und der damit einhergehenden geringeren Wassersäule im Prüfverfahren, als nicht geeignet/gleichwertig anzusehen.

4. Sind Bahnendicken und Fügebreiten abhängig voneinander?

Weder in der DIN 18531 noch in der Fachregel für Abdichtungen sind bei den verschiedenen Werkstoffen Abhängigkeiten zwischen den Dicken der verschiedenen Bahnen und den Fügebreiten beschrieben.
Auch bei Flüssigkunststoffen gibt es keine Vorgaben, dass die Mindestfügebreiten von 50 mm bei Anschlüssen – z.B. auf Fensterrahmen – erhöht werden müssen.

5. Ist die Hochwertigkeit einer Bahn oder eines Flüssigkunststoffes abhängig von ihrer/seiner Dicke?

Die Qualitäten verschiedener Abdichtungsbahnen ist in erster Linie abhängig von den verwendeten Zutaten.
Ein einfaches Oxidationsbitumen, wie es bei einer einfachen G 200 DD oder einer
G 200 S4/S5 verwendet wird, hat unabhängig von der Dicke der Bahn ein schlechtes Kaltbiegeverhalten. Bei niedrigen Temperaturen bricht das Bitumen der Deckschichten.
Um das zu verhindern, werden Kunststoffe – wie z.B. Polymere – hinzugefügt. Gleichzeitig erhöht sich dadurch auch die mögliche Zugbelastung.
Weiter verbessert werden die Eigenschaften durch die Wahl der Trägereinlage. Eine Einlage aus Glasfaser hat eine geringe Reißfestigkeit, während eine Einlage aus einem Polyesterfaservlies eine hohe Reißfestigkeit aufweist.
Die klassische G 200 DD wird deshalb überwiegend als Vordeckung bei Untergründen aus Holz- oder Holzwerkstoffen verwendet.

Bei Kunststoffbahnen kann man eine Höherwertigkeit über die Dicke der Bahn bejahen. Das gilt für alle zugelassenen Bahnen gleichermaßen. Lediglich PIB-Bahnen werden ausschließlich mit einer Materialdicke von 1,5 mm angeboten.

Gleiches kann auch für den Bereich der Flüssigkunststoffe angenommen werden.
Die Dicke einer Bahn hat Einfluss auf z.B. den mechanischen Widerstand.

6. Haben die Dicken von Bahnen auch Nachteile?

Die Dicke der Bahnen können die bauphysikalischen Eigenschaften einer Bahn oder einer Abdichtung beeinflussen.
Bei gleicher Zusammensetzung weisen dünnere Bahnen einen geringeren Wasserdampfwiderstandswert (sd-Wert) auf. Das kann sich bei Sanierungen positiv auf das mögliche Abtrocknungsverhalten eines Schichtenaufbaus auswirken. Dickere Bahnen oder Abdichtungen haben ein schlechteres Diffusionsverhalten. Weiterhin kann die Dicke der Bahnen deren Brandverhalten verändern. Vereinfacht gesagt, haben dickere Bahnen eine höhere Brandlast als dünnere.