Windsogsicherung – ein notwendiges Übel?

Ein Thema, welches ähnlich wie die Neigung oder das Gefälle bei Dächern kontrovers diskutiert wird. Dabei gibt es hierfür gar keinen Grund. Eine Windsogsicherung ist wichtig und nicht zu vernachlässigen.

Die Starkwindereignisse haben unstreitig in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das wirkt sich auch auf eines der wichtigsten Bauteile eines Gebäudes aus, dem Dach. Ist es doch am höchsten Punkt eines Gebäudes und somit selber ungeschützt jeglicher Witterung ausgesetzt. Das gilt es zu schützen!

Dachflächen werden in Eck-, Rand- und Innenbereiche aufgeteilt. Besonders die Eck- und Randbereiche sind von der Windeinwirkung betroffen.
Bei den geneigten Dächern, die mit einer Eindeckung versehen sind, betrifft das die Bereiche der Ortgänge im Übergang zur Traufe und First, als Eckbereiche, die Traufe und der Firstbereich als Randbereiche.
Entgegen der vielfachen Meinung, wonach die Deckwerkstoffe durch Winddruck aus ihrer eigentlichen Lage gerissen werden, ist es der Windsog, der auf der windabgewandten Seite (in Lee) die z.B. Dachziegel aus der Dachfläche herausreißt. Die Dachziegel oder Dachsteine werden an der der Traufe zugewandten Seite angehoben und regelrecht nach oben (Richtung First) herausgedreht. Deshalb sind die bekannten Kopfklammern, die über den Ziegel und gleichzeitig über die Dachlatte geschoben wurden, nicht mehr zulässig.
Aber auch im Bereich von Traufen, Firsten und Graten wird der Wind an der Dachkante ausgebremst, was zu einer Verwirbelung führt. Dadurch entsteht eine Walze, an deren eingedrehter Unterseite der Unterdruck entsteht.
Bei Dächern mit Eindeckungen werden die einzelnen Zonen über die Gebäudehöhe und/oder –Breite ermittelt und festgelegt. Aus den weiteren Berechnungen ergeben sich die Anzahl der Klammern und die Art der Verklammerung. Eine Ausführung, wonach z. B. eine Dachfläche durchgehend nach dem Schema 1:3 verklammert werden soll, dürfte nicht konform mit der entsprechenden Fachregel sein.
Für den Bauherren ist es wichtig, dass ein sogenannter Klammerplan erstellt und vorgelegt wird.

Wichtiger Hinweis: Schäume oder dergleichen gelten nicht als Windsogsicherung!

Bei Flachdächern mit Abdichtungen kann die Windsogsicherung durch eine mechanische Befestigung, eine Verklebung oder durch Auflast erstellt werden. Von einer (durchaus möglichen) Kombination würde der Autor jedoch abraten.
Bei Dächern mit Abdichtungen dürfen die ggf. erforderliche lineare Randbefestigung im Bereich von aufgehenden Bauteilen, insbesondere bei Attiken, und die ebenso erforderliche Windsogsicherung nicht verwechselt werden.
Wie bei den geneigten Dächern werden auch bei Flachdächern die Dachflächen in Eck-, Rand- und Innenbereiche eingeteilt. Besonders gefährdet sind hier die Außenecken eine Dachfläche. Leider vielfach vernachlässigt werden die mechanischen Befestigungen an und um aufgehende Bauteile, wie z. B. große Lichtkuppeln oder Lichtbänder. Auch im Bereich von Kaminköpfen entstehen Verwirbelungen, die zu einem Windsog führen können.

Analog zu den geneigten Dächern müssen auch bei Dachflächen mit Abdichtungen Befestigungspläne erstellt werden.
Einer der häufigsten Fehler, der bei Dächern mit Abdichtungen im Bereich der Windsogsicherung gemacht wird, ist bei den sogenannten verklebten Aufbauten zu verzeichnen. Hierbei werden die Vorgaben der Menge des Klebers und die Art der Anordnung geradezu sträflich vernachlässigt.

Eine unzureichende Windsogsicherung kann im Schadenfall zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Sachversicherer bedienen sich zunehmend öbuv Sachverständiger des Dachdeckerhandwerks zur Schadenanalyse. Wird bei einem Neubau eine unzureichende Windsogsicherung erkannt/festgestellt, wird der Versicherer den Versicherten ggf. eine Regressnahme bei dem ausführenden Dachbauhandwerker empfehlen, ohne dass zuvor der Schaden vergütet wird, oder der Versicherer wird seinerseits Regress nehmen wollen, was jedoch aus juristischer Betrachtung oftmals wegen fehlender Vertragsverhältnisse nicht darstellbar ist/sein wird.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, wenn der Bauherr/der Hausbesitzer seine Dachflächen regelmäßig auf Schäden, die zu einem nachfolgenden Schaden durch Windsog führen können, untersuchen lässt.

Wichtiger Hinweis: Schon der versuchte Versicherungsmissbrauch ist strafbar.