Abdichtungen und Werkstoffdicken

Abdichtungen können mit einigen Werkstoffen erstellt werden. Allen gemeinsam ist, dass es für bestimmte Einsatzbereiche vorgegebene Werkstoffdicken gibt.

Aber es werden auch Bahnen für Abdichtungen in Bereichen benötigt, an die man nicht sofort denkt.

Der Praxistipp beantwortet die häufigsten und wichtigsten Fragen zur Planung und Ausführung.

1. Welche Werkstoffe eigenen sich für Abdichtungen?

Es wird im Grundsatz unterschieden zwischen „bahnenförmigen“ und „flüssigen“ Abdichtungsarten. Daneben können Abdichtungen auch aus z. B. Edelstählen erstellt werden.

Bei den bahnenförmigen Abdichtungen wird weiterhin zwischen bituminösen Bahnen und Kunststoffbahnen unterschieden.

Bei den Flüssigkunststoffen unterscheidet man u. a. noch zwischen den ein- oder mehrkomponenten Flüssigkunststoffen.

Großflächige Abdichtungen aus Metallen werden aufgrund der sehr komplexen und auch teuren Ausführungen eher selten verwendet und werden hier nur kurz angesprochen.

Bei den bituminösen Abdichtungsbahnen werden weitere Differenzierungen gemacht.
Es gibt die Dachdichtungsbahnen (DD), die Bitumenschweißbahnen (S) sowie die sogenannten kaltselbstklebenden Bahnen (KSA).
Eine weitere Unterteilung wird bei den verwendete Bitumen gemacht. Verwendung finden Oxidationsbitumen, Polymerbitumen elastomer (PYE) und Polymerbitumen plastomer (PYP).

Bei den Kunststoffbahnen sind u. a. die entscheidenden Auswahlkriterien die Verträglichkeit mit Bitumen, die UV-Beständigkeit sowie die Art der Verlegung (z.B. mit oder ohne Auflast, lose Verlegung oder mechanische Befestigung).

Flüssigkunststoffe für Abdichtungen sind: flexible ungesättigte Polesterharze (UP), flexible Polyurethanharze (PUR) 1-komponentig oder 2-kompoentig und die flexiblen reaktiven Polymethylmethacrylaten (PMMA).

2. Welche Bahnen eignen sich für welchen Einsatzzweck?

Hier ist die Tabelle 5: „Anwendungstypen von Abdichtungen“ als Bestanteil der Fachregel für Abdichtungen anzuwenden.
– Bahnen und Flüssigkunststoffe für einlagige Abdichtungen werden mit „DE“ gekennzeichnet.
– Bei mehrlagigen Abdichtungen benötigt die Oberlage die Kennzeichnung „DO“.

– Bahnen für eine untere Lage von mehrlagigen Abdichtungen werden mit „DU“ gekennzeichnet.

– Zwischen- bzw. zusätzliche Lagen bei mehrlagigen Abdichtungen erhalten das Kennzeichen „DZ“.

Sämtliche verwendete Bahnen und Flüssigkunststoffe für Abdichtungen müssen den jeweiligen Produktdatenblättern entsprechen. Bei Flüssigkunststoffen gilt das auch für die benötigten Einlagen aus Kunststofffaservliesen.

Bei Abdichtungen mit Dachbegrünungen (extensiv oder intensiv) muss mindestens die Oberlage der Abdichtung gegen Durchwurzelung resistent sein. Die Eignung hierfür muss gemäß des FLL-Verfahrens nachgewiesen sein.

3. Ist die Dicke einer Bahn abhängig vom Einsatzzweck?

Bei den Dachdichtungsbahnen werden keine Bahnendicken sondern der Anteil an Löslichem angegeben.
Bei den Kaltselbstklebebahnen, die als untere Lage dienen sollen, beträgt die Mindestdicke 2,8 mm. Wird die Nahtfügung durch eine zusätzliche Wärmezugabe erstellt, z. B. aus Witterungsgründen mit Heißluft oder Brenner, dann sollte die Dicke der Bahnen 3,5 mm nicht unterschreiten.
Die Dicke von Polymerbitumen-Schweißbahnen mit einer Glasgewebe- oder Kombinationsträgereinlage muss mindestens 4 mm betragen.
Bei Einlagen aus Polyerstervliesen sind 5 mm Bahnendicke erforderlich.

Kunststoffbahnen mit Einlagen oder innen liegenden Verstärkungen weisen eine Mindestdicke von 1,5 mm auf. Allerdings wird die Dicke bei Bahnen auf Basis von flexiblen Polyolefinen mit Bitumen als Weichmacher und/oder Füllstoff (ECB) und einer Einlage auf mindestens 2 mm erhöht.
Bei Elastomerbahnen mit innenliegender Verstärkung wird eine Mindestdicke von
1,6 mm angegeben.
Kunststoffbahnen aus Polyisobutylen (PIB) weisen eine Dicke von mindestens
1,5 mm auf.
PVC-P und EVA Bahnen (Basis = Polyvinylchlorid) ohne Einlage oder innen liegende Verstärkung benötigen eine Mindestdicke von 1,5 mm.

Die möglichen Vlieskaschierungen werden bei der Angabe der Dicken nicht berücksichtigt!

Flüssigkunststoffe haben grundsätzlich eine Mindestdicke von 2,1 mm aufzuweisen.

Aus den Erfahrungen heraus kann aber gesagt werden, dass sich dickere Bahnen in fast allen Einsatzbereichen bewährt haben. Das trifft insbesondere bei den bituminösen Abdichtungen, bei den Kaltselbstklebebahnen als erste Lagen einer mehrlagigen Abdichtung vorgesehen sind, zu.
Bei den Kunststoffbahnen kann sich die Dicke der Bahnen positiv auf die Lebensdauer der Bahnen auswirken.

Die Dicke der zu verwendenden Bahnen ist nach der Fachregel für Abdichtungen unabhängig von der Neigung/dem Gefälle der Dachfläche(n). Anders als in der Regel für Abdichtungen ausgeführt, müssen bei einer Ausführung gemäß DIN 18531 bei einem Gefälle <2% dickere Bahnen bei Abdichtungen mit Kunststoffbahnen verwendet werden. Eine Ausnahme hiervon liegt bei Abdichtungen aus Polyisobutylen vor.

Beachte: Bahnen, die für die Abdichtungen angewendet werden dürfen, müssen auch im Bereich der geneigten Dächer dann verwendet werden, wenn regensichere oder wasserdichte Unterdächer erforderlich sind. Die Bahnenqualitäten müssen denen der jeweiligen Produktdatenblätter entsprechen.
Die sogenannten „diffusionsoffenen Unterdeckbahnen“, die einige Hersteller auch für den Einsatz als regen- oder wasserdichte Unterdächer anbieten, sind allein wegen der Dicke der abdichtenden Schicht und der damit einhergehenden geringeren Wassersäule im Prüfverfahren, als nicht geeignet/gleichwertig anzusehen.

4. Sind Bahnendicken und Fügebreiten abhängig voneinander?

Weder in der DIN 18531 noch in der Fachregel für Abdichtungen sind bei den verschiedenen Werkstoffen Abhängigkeiten zwischen den Dicken der verschiedenen Bahnen und den Fügebreiten beschrieben.
Auch bei Flüssigkunststoffen gibt es keine Vorgaben, dass die Mindestfügebreiten von 50 mm bei Anschlüssen – z.B. auf Fensterrahmen – erhöht werden müssen.

5. Ist die Hochwertigkeit einer Bahn oder eines Flüssigkunststoffes abhängig von ihrer/seiner Dicke?

Die Qualitäten verschiedener Abdichtungsbahnen ist in erster Linie abhängig von den verwendeten Zutaten.
Ein einfaches Oxidationsbitumen, wie es bei einer einfachen G 200 DD oder einer
G 200 S4/S5 verwendet wird, hat unabhängig von der Dicke der Bahn ein schlechtes Kaltbiegeverhalten. Bei niedrigen Temperaturen bricht das Bitumen der Deckschichten.
Um das zu verhindern, werden Kunststoffe – wie z.B. Polymere – hinzugefügt. Gleichzeitig erhöht sich dadurch auch die mögliche Zugbelastung.
Weiter verbessert werden die Eigenschaften durch die Wahl der Trägereinlage. Eine Einlage aus Glasfaser hat eine geringe Reißfestigkeit, während eine Einlage aus einem Polyesterfaservlies eine hohe Reißfestigkeit aufweist.
Die klassische G 200 DD wird deshalb überwiegend als Vordeckung bei Untergründen aus Holz- oder Holzwerkstoffen verwendet.

Bei Kunststoffbahnen kann man eine Höherwertigkeit über die Dicke der Bahn bejahen. Das gilt für alle zugelassenen Bahnen gleichermaßen. Lediglich PIB-Bahnen werden ausschließlich mit einer Materialdicke von 1,5 mm angeboten.

Gleiches kann auch für den Bereich der Flüssigkunststoffe angenommen werden.
Die Dicke einer Bahn hat Einfluss auf z.B. den mechanischen Widerstand.

6. Haben die Dicken von Bahnen auch Nachteile?

Die Dicke der Bahnen können die bauphysikalischen Eigenschaften einer Bahn oder einer Abdichtung beeinflussen.
Bei gleicher Zusammensetzung weisen dünnere Bahnen einen geringeren Wasserdampfwiderstandswert (sd-Wert) auf. Das kann sich bei Sanierungen positiv auf das mögliche Abtrocknungsverhalten eines Schichtenaufbaus auswirken. Dickere Bahnen oder Abdichtungen haben ein schlechteres Diffusionsverhalten. Weiterhin kann die Dicke der Bahnen deren Brandverhalten verändern. Vereinfacht gesagt, haben dickere Bahnen eine höhere Brandlast als dünnere.

Windsogsicherung – ein notwendiges Übel?

Ein Thema, welches ähnlich wie die Neigung oder das Gefälle bei Dächern kontrovers diskutiert wird. Dabei gibt es hierfür gar keinen Grund. Eine Windsogsicherung ist wichtig und nicht zu vernachlässigen.

Die Starkwindereignisse haben unstreitig in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das wirkt sich auch auf eines der wichtigsten Bauteile eines Gebäudes aus, dem Dach. Ist es doch am höchsten Punkt eines Gebäudes und somit selber ungeschützt jeglicher Witterung ausgesetzt. Das gilt es zu schützen!

Dachflächen werden in Eck-, Rand- und Innenbereiche aufgeteilt. Besonders die Eck- und Randbereiche sind von der Windeinwirkung betroffen.
Bei den geneigten Dächern, die mit einer Eindeckung versehen sind, betrifft das die Bereiche der Ortgänge im Übergang zur Traufe und First, als Eckbereiche, die Traufe und der Firstbereich als Randbereiche.
Entgegen der vielfachen Meinung, wonach die Deckwerkstoffe durch Winddruck aus ihrer eigentlichen Lage gerissen werden, ist es der Windsog, der auf der windabgewandten Seite (in Lee) die z.B. Dachziegel aus der Dachfläche herausreißt. Die Dachziegel oder Dachsteine werden an der der Traufe zugewandten Seite angehoben und regelrecht nach oben (Richtung First) herausgedreht. Deshalb sind die bekannten Kopfklammern, die über den Ziegel und gleichzeitig über die Dachlatte geschoben wurden, nicht mehr zulässig.
Aber auch im Bereich von Traufen, Firsten und Graten wird der Wind an der Dachkante ausgebremst, was zu einer Verwirbelung führt. Dadurch entsteht eine Walze, an deren eingedrehter Unterseite der Unterdruck entsteht.
Bei Dächern mit Eindeckungen werden die einzelnen Zonen über die Gebäudehöhe und/oder –Breite ermittelt und festgelegt. Aus den weiteren Berechnungen ergeben sich die Anzahl der Klammern und die Art der Verklammerung. Eine Ausführung, wonach z. B. eine Dachfläche durchgehend nach dem Schema 1:3 verklammert werden soll, dürfte nicht konform mit der entsprechenden Fachregel sein.
Für den Bauherren ist es wichtig, dass ein sogenannter Klammerplan erstellt und vorgelegt wird.

Wichtiger Hinweis: Schäume oder dergleichen gelten nicht als Windsogsicherung!

Bei Flachdächern mit Abdichtungen kann die Windsogsicherung durch eine mechanische Befestigung, eine Verklebung oder durch Auflast erstellt werden. Von einer (durchaus möglichen) Kombination würde der Autor jedoch abraten.
Bei Dächern mit Abdichtungen dürfen die ggf. erforderliche lineare Randbefestigung im Bereich von aufgehenden Bauteilen, insbesondere bei Attiken, und die ebenso erforderliche Windsogsicherung nicht verwechselt werden.
Wie bei den geneigten Dächern werden auch bei Flachdächern die Dachflächen in Eck-, Rand- und Innenbereiche eingeteilt. Besonders gefährdet sind hier die Außenecken eine Dachfläche. Leider vielfach vernachlässigt werden die mechanischen Befestigungen an und um aufgehende Bauteile, wie z. B. große Lichtkuppeln oder Lichtbänder. Auch im Bereich von Kaminköpfen entstehen Verwirbelungen, die zu einem Windsog führen können.

Analog zu den geneigten Dächern müssen auch bei Dachflächen mit Abdichtungen Befestigungspläne erstellt werden.
Einer der häufigsten Fehler, der bei Dächern mit Abdichtungen im Bereich der Windsogsicherung gemacht wird, ist bei den sogenannten verklebten Aufbauten zu verzeichnen. Hierbei werden die Vorgaben der Menge des Klebers und die Art der Anordnung geradezu sträflich vernachlässigt.

Eine unzureichende Windsogsicherung kann im Schadenfall zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die Sachversicherer bedienen sich zunehmend öbuv Sachverständiger des Dachdeckerhandwerks zur Schadenanalyse. Wird bei einem Neubau eine unzureichende Windsogsicherung erkannt/festgestellt, wird der Versicherer den Versicherten ggf. eine Regressnahme bei dem ausführenden Dachbauhandwerker empfehlen, ohne dass zuvor der Schaden vergütet wird, oder der Versicherer wird seinerseits Regress nehmen wollen, was jedoch aus juristischer Betrachtung oftmals wegen fehlender Vertragsverhältnisse nicht darstellbar ist/sein wird.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, wenn der Bauherr/der Hausbesitzer seine Dachflächen regelmäßig auf Schäden, die zu einem nachfolgenden Schaden durch Windsog führen können, untersuchen lässt.

Wichtiger Hinweis: Schon der versuchte Versicherungsmissbrauch ist strafbar.

Die Sache mit dem Gefälle

Ein Thema, welches wohl kaum wie ein anders die Gemüter bewegt, ist das Thema Gefälle bei Abdichtungen.Dabei werden vielfach die Aussagen recht emotional.Es bilden sich zwei Lager: die einen, die sagen, dass es ohne ein Gefälle bei Abdichtungen gar nicht gehen würde, während das andere Lager auch Ausführungen ohne eine explizite Gefälleausbildung als fachgerecht und möglich betrachtet.

Betrachten wir einmal kurz die wesentlichen Grundlagen.
In der Fachregel für Abdichtungen werden in der Planung, oder sollte man besser sagen “für die Planung”?, 2 % Gefälle gefordert. Wobei hier das modale Hilfverb “soll” verwendet wird, was insofern eine Einschränkung darstellt, als dass es kein “muss” bedeutet. Im Abschnitt 2.2 “Dachneigung, Gefälle” werden auch sofort im Klammersatz (2) Ausnahmen aufgezeigt, die eine Ausführung einer Abdichtung mit einem Gefälle von < 2% ermöglichen.
Schon jetzt wird deutlich, dass danach eine gefällelose Ausführung nicht automatisch einen Mangel generiert.
Begründbar ist das damit, dass eine anerkannte Regel der Technik (aRdT) nicht in Teilen fehlerhaft sein kann. Wäre sie das, wäre es keine aRdT mehr.

Was soll denn eine Gefällebildung überhaupt bewirken?
Dazu gibt der Klammersatz (1) gleich die Antwort: “für die Ableitung des Niederschlagswassers”.Es ist unstreitig und bekannt, dass durch Pfützenbildungen organische Ablagerungen in deren Randbereichen entstehen können. Durch wiederholtes Abtrocknen und Wiederauffeuchten verkrallen sich die Ablagerungen mit dem Untergrund und es kann – insbesondere bei Bitumenbahnen mit Beschieferung – zu dem sogenannten mud curling Effekt kommen. Dabei entstehen zunächst kleine Kerbrisse, die sich jedoch im Laufe der Zeit vergrößern und die Oberfläche der Bitumenbahnen beschädigen. Es entsteht der optische Eindruck einer Krokodilshaut.
Bei Kunststoffbahnen erfolgt dieser Prozess etwas langsamer, weil deren Oberflächen nach der Fertigstellung der Abdichtungen zunächst glatter sind als es bei den Bitumenbahnen der Fall ist. Bei Kunststoffbahnen kommt es in den letzten Jahren vermehrt zu einer Rotalgenbildung, die sich schädigend auf die Abdichtung auswirken kann. Stark betroffene Bahnen erwecken an deren Oberfläche den Eindruck, als ob verwelktes Laub auf ihnen liegen würde. Die Oberfläche wir regelrecht abgeschmirgelt.
Warum sich bei einigen Abdichtungen Rotalgen bilden, während es bei gleicher Ausführung an anderen Orten keine Rotalgenbildung gibt, ist bisher noch nicht ausreichend erforscht.
Diese Art von Schäden können aber durch eine regelmäßge Wartung vermieden werden!

Als Mangel muss jedoch eine Ausführung eingestuft werden, bei der die Dachabläufe nicht an den Tiefpunkten geplant und angeordnet wurden. Das ist leider häufig bei Leichtbaukonstruktionen (z.B. Stahltrapezprofilen) der Fall. Aber auch Dachabläufe, die nicht in der Abdichtungsebene selber vertieft eingebaut wurden, zählen zu den mangelhaft ausgeführten Leistungen.

Um als Dachbauhandwerker auf der sicheren Seite zu sein, sollte vor der Ausführung von gefällelosen Abdichtungen der Besteller unbedingt über die möglichen Nachteile, die eine gefällelose Ausführung der Abdichtung für ihn bedeuten kann, nachweislich aufgeklärt werden. Der Besteller sollte dem Dachbauhandwerker gegenüber unmissverständlich bescheinigen, dass er die Nachteile kennt und verstanden hat.
Ein solches Vorgehen ist (persönliche Meinung des Autoren: leider) erforderlich, da es inzwischen Urteile von Gerichten gibt, bei denen eine gefällelose Ausführung der Abdichtung – hier von Dachterrassen – als Mangel eingestuft wurde, was zu der Neuerstellung geführt hat.
Dabei stützte sich das Urteil auf die persönliche Auffassung des Sachverständigen, der die Auffassung vertrat, dass eine gefällelose Ausbildung grundsätzlich einen Mangel darstellen würde. Dieses auch dann, wenn Kompensationsmaßnahmen, etwa die Erhöhung der Dicke der Abdichtungsbahnen, durchgeführt werden.

Wichtig ist es auch, dass vor Beginn der Ausführungen die Grundlagen, nach denen ausgeführt werden soll, vereinbart werden. Denn neben der Fachregel für Abdichtungen als anerkannte Regel der Technik, gibt es noch die DIN 18531, die sich aber gerade in dem Bereich der Gefällegebung u. a. durch die Anwendungsklassen K1 und K2 deutlich von der Fachregel unterscheidet.
Kommt es zu einem Rechtsstreit, so muss im Zweifel das Gericht und/oder der beauftragte Sachverständige Kenntnis davon haben, nach welchen Kriterien es/er die Abdichtung beurteilen muss.

so funktioniert ein Wärmedämmstoff

Funktionsweise von Dämmstoffen

Vergleicht man organische oder mineralische Wärmedämmungen mit massiven Bauweisen, wird häufig angeführt, dass Masse eigentlich der bessere Dämmstoff sei. So seien z.B. die dicken Außenmauern von Kirchen im Sommer angenehm kühl und im Winter wegen der großen Speicherkapazität gleichmäßig warm. Diese Wirkung lässt sich allerdings in einem Massivdach im Bereich des Einfamilienhauses nur schlecht umsetzen.

Eine Alternative sind stehende Luftschichten, die nicht so dick sind, dass sie eine Eigenkonvektion hervorrufen. Da Luft ein schlechter Wärmeleiter ist, weisen Luftschichten gute wärmedämmende Wirkungen auf. In Wärmedämmungen wird die Luft in vielen kleinen Kammern “gefangen” gehalten, um eine Konvektion zu unterbinden. Bei Polystyrolen beispielsweise bilden kleine Kügelchen diese Kammern. Daneben gibt es Experimente mit wabenförmigen Kammern.

Um die Wärmeleitung fester Baukörper in Dämmungen zu reduzieren und damit die Wärmeleitgruppe zu verbessern, werden immer neue Produkte entwickelt. So macht man sich bei Mineralfaserdämmungen die schlechten Wärmeleiteigenschaften von Glas- und Steinfasern zunutze. Das Netzwerk der Fasern schließt die Luft ein und hindert sie an der Konvektion. Warme Luft gelangt an die Raumseite der Dämmstoffe und erwärmt diese. Aufgrund der schlechten Weiterleiteigenschaften wird die eintreffende Wärme nicht in voller Gänze an die weiter außen liegenden Luftmoleküle weitergegeben und es tritt eine dämmende Wirkung ein. Als Resultat muss weniger Primärenergie hinzugeführt werden, um eine gleichmäßige Wärme in einem Gebäude zu erhalten.

Vergleicht man einen massiven Baustoff wie z.B. Stahl-Beton mit einer Wärmeleitfähigkeit von 2,1 W/mK mit einer Mineralfaser mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK, dann müsste man 84 cm dicken Beton herstellen um die gleiche dämmende Wirkung wie 1 cm Mineralfaser zu erhalten. Rein rechnerisch nimmt mit der Dicke einer Dämmung der Verlust von Wärme gleichmäßig ab. In der Realität stimmt diese Aussage nicht ganz, denn ab Dämmstoffdicken von ca. 260 mm verringert sich der Energieverlust nicht mehr so deutlich, die Kurve fällt flach ab.

Fazit: Baustoffe mit einer geringen Wärmeleitfähigkeit haben eine dämmende Wirkung und helfen so Primärenergie einzusparen.
(c) planungsgruppe dach

Flachdachkonstruktionen

Zunächst soll mal der allgemeine Aufbau eines Flachdaches beschrieben werden:

1 .Tragkonstruktion (Stahlbeton, Trapezblech, Holz etc.)

2. Ggf. Haftgrund bzw. Trennlage (Holz)

3. Dampf- und Luftsperre

4. Wärmedämmung

5. Ggf. Luftraum bei belüftetem, zweischaligem Dach (sog. “Kaltdach”)

6. Abdichtung

Dampfsperre

Die Dampf- und Luftsperre kann aus den verschiedensten Materialen bestehen. Bei Stahlbetondecken kann diese auch aus Kunststoffolien bestehen. Ein dichter Anschluß der Nähte ist nicht erforderlich. Allerdings sind Durchbrüche Dampf- und Luftdicht anzuschließen.
Bei Trapezblechen sind lose verlegte Folien denkbar ungeeignet ! Hier kann man entweder bituminöse Dampfsperren einsetzen, oder aber spezielle selbstklebende Dampfsperren. Die immer wieder verwendete V 60 S4 + Al ist aber schlichtweg zu empfindlich (V 60 S4 + Al = Rohglasvliesbahn, 4 mm dick, Schweißbahn, Aluminiumeinlage). Hier ist eine Glasgewebebahn G 200 S4 + Al wesentlich geeigneter. Oder aber eben Systembahnen.

Wärmedämmung

Die Wärmdämmung kann bestehen aus: Polystyrol (“Styropor”), Extruder-Schaum, PUR, Mineralfaser oder Schaumglas. Andere Dämmstoffe werden nur selten eingesetzt. Auf Betondächern hat sich Polystyrol alleine wegen des günstigen Preises durchgesetzt. Auf Stahltrapezblechen kommt es aber immer wieder zu Dämmstoffwanderungen. Hier ist Mineralfaser oder Schaumglas besser geeignet. PUR hat den besten Dämmwert aller Dämmungen, so daß hiermit die Höhen reduziert werden können. Von daher eignet sich PUR insbesondere für Terrassen und Balkone. PUR ist jedoch teurer als Polystyrol. Extruder-Schaum wird als Umkehrdämmung eingesetzt (hier liegt die Dämmung auf der Abdichtung) oder auch bei höheren Belastungen. Extruderschaum hat die gleiche Belastungsmöglichkeit wie PUR, ist aber wasserfest.
Nur Mineralfaser und Schaumglas sind nicht brennbar.
Schaumglas, das teuerste Dämmprodukt, ist nicht brennbar, verrottet nicht, wasserdicht und wasserfest sowie dampfdicht. Zudem ist die Entsorgung problemlos, da es sich im Grunde um Sand handelt.

Abdichtung

Hier scheiden sich die meisten Geister. Es gibt die „weiße“ und die „schwarze“ Fraktion.
Gemeint sind damit die Vertreter der Kunststoff-Abdichtungsbahnen („Folien“) bzw. der bituminösen Abdichtungsbahnen.
Da wir von der planungsgruppe dach pd® nicht für die Industrie tätig sind, gehören wir keiner der Fraktionen an, sondern beurteilen die Vor- und Nachteile der jeweiligen Produkte neutral.
An dieser Stelle würde ein Vergleich erstens zu weit führen und zweitens in der Praxis nicht anwendbar sein. Es hängt immer von vielen Umständen ab, welche Lösung gewählt wird.

Oberflächenschutz

Im Wesentlichen werden hier verwendet: gewaschener Kies, Plattenbeläge oder Schiefersplitt und keramische Einstreuungen. Alle Arten gelten als sog. „harte“ Bedachung, die im Sinne der DIN 4102 beständig ist gegen Funkenflug und strahlende Wärme sind.

Kies und Plattenbeläge übernehmen aber auch die Windsogsicherung. Bei beschieferten Abdichtungen sind diese entweder mechanisch befestigt oder es handelt sich um einen komplett verklebten Dachaufbau.

Lebensdauer

Die Lebensdauer hängt natürlich von den äußeren Umständen, der Nutzung aber auch stark von den verwendeten Materialien.
Aber nicht nur die Abdichtung ist hier entscheidend, sondern das ganze Abdichtungs- und Dämmpaket. Hier ist eben eine intensive Beratung erforderlich. Die Lebensdauer kann von etwa 7 Jahren bis über 50 Jahre reichen.

Die Lebensdauer kann durch Wartungsverträge nicht unerheblich verlängert werden. Oftmals reicht auch ein reiner Inspektionsvertrag.
Eine Anfrage bei uns oder Ihrem vertrauten Dachdeckermeister hilft Ihnen weiter.

Wie finde ich den richtigen Betrieb für mein Dach?

Wie finde ich den richtigen Dachdeckerbetrieb für mein Dach?

Leider haben immer wieder negative Beispiele bei der Bauausführung für Schlagzeilen gesorgt. Eines der spektakulärsten in letzter Zeit war wohl der Zusammenbruch einer Dachkonstruktion infolge punktueller Überlastung durch umgelagerte Kiesschichten. Letztlich kann aber auch der beste Betrieb Schäden nicht ganz ausschließen, da handwerkliche Arbeit nun einmal von Menschen ausgeführt wird.

Die erste große Fehlerquelle beruht sicherlich bereits auf mangelhafter Planung. Was hier an Fehlern “eingebaut wird”, kann der Handwerker vor Ort bei der Bauausführung oftmals nicht mehr ausbügeln. Nur – der Mangel wird dann dem ausführenden Betrieb zugeordnet. Hier hilft nur rechtzeitige Beratung durch den Fachmann.

Wie kommen Qualitätsunterschiede zwischen den Handwerksbetrieben zustande?

Ein gut geführter Handwerksbetrieb wird in der Regel durch einen Meister geleitet. Dieser sollte sich regelmäßig weiterbilden. Dadurch versetzt er sich z.B. in die Lage, Neuerungen beurteilen und umsetzen zu können. Der Meisterbetrieb ist aufgrund seiner fachlichen Kompetenz fähig, Sie als Kunden umfangreich und objektiv zu beraten. Mögliche Alternativen bei der Bauausführung sollten auf jeden Fall angesprochen werden. Das Beharren auf nur einem Produkt oder auf nur einer möglichen Ausführungsart kann ein Hinweis darauf sein, dass die Ausführung schematisch verlaufen wird (nur für Standardsituationen geeignet). Teilweise kann man sogar unterstellen, dass die vom Kunden gewünschte Ausführungsart gar nicht verstanden worden ist. Im Rahmen einer gelungenen Beratung sollten Ihnen Vor- und Nachteile bestimmter Produkte oder Ausführungen beschrieben werden. Der Meister sollte Sie außerdem auf uneffiziente Auftragswünsche hinweisen und nicht nur sein Geschäft im Auge haben.

Nach der Beratung erfolgt das Angebot.

Hier sollten Sie darauf achten, dass die gewünschte Leistung vollständig und detalliert aufgeführt wird. Bei einem Angebot, das z. B. die Leistung einer Dachsanierung eines Einfamilienhauses beschreibt, sollte es verwundern, wenn mehrere, sehr umfangreiche Leistungsbeschreibungen in nur einer Position mit nur einem Einheitspreis angeboten werden. Die Preistransparenz ist hier nicht vorhanden, die angebotene Leistung also undurchsichtig. Spätere bei der Schlussrechnung auftretende Mehr- oder Minderkosten sind nicht nachvollziehbar.

Im Sinne der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) müssen angebotene Leistungen nachvollziehbar und einzeln angeboten werden. Das hat Klarheit für den Kunden zur Folge. Sie werden schneller feststellen können, ob erforderliche oder gewünschte Ausführungen überhaupt mit angeboten worden sind. Die “Nachträge” in einer Endrechnung für vermeintlich zusätzlich erbrachte Leistungen machen ein scheinbar günstiges, aber unvollständiges Angebot schnell teuer.

Ist man sich einig geworden und es kommt zum Vertrag, beginnt eine weitere wichtige Phase der guten Zusammenarbeit. Ein seriöser Handwerksbetrieb lässt Sie während der Bauphase nicht allein. Der Meister oder der Techniker überwachen Ihr Bauvorhaben mindestens 1 mal täglich. Sie erkennen mangelhafte Vorleistungen anderer Gewerke und können auf diese rechtzeitig hinweisen. Oft wird dies als Denunzierung betrachtet, ist aber letztlich zum Nutzen des Bauherrn, da die Fehlerbeseitigung rechtzeitig erfolgen kann.

Ein gut geführter Handwerksbetrieb, der zusammen mit anderen Gewerken an einem Bauvorhaben beteiligt ist, koordiniert im Rahmen seiner Möglichkeiten die Abläufe während der Bauphase, die zu einer kostengünstigen Gesamtleistung erforderlich sind. Nach Möglichkeit wird der Betriebsleiter oder sein Vertreter also ständig den Kontakt zu Ihnen suchen. Dadurch werden Änderungswünsche Ihrerseits auch während der Bauphase sofort auf Machbarkeit geprüft und ggf. noch rechtzeitig berücksichtigt. Das spart Kosten.

Ist die Bauphase eines Gewerkes abgeschlossen, ist die Rechnungsstellung der nächste wichtige Aspekt. Eine seriöse Firma hält sich bei der Erstellung der Rechnung an den Aufbau ihres Angebotes. Positionen, die geändert wurden, sind als solche erkennbar. Positionen, die im Angebot nicht aufgeführt waren, sind separat aufgelistet. Je nach Vertragsform ist ein Aufmaß beigefügt. Darin werden die Einzelmaße und die Rechenwege, die zur Summenbildung geführt haben, aufgezeigt. Dadurch wird die Rechnung ebenso transparent wie das Angebot.

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass ein gut geführter Handwerks-betrieb einen umfangreichen Service bietet. Und Service kostet. Er spart aber auf der anderen Seite Ihnen als Kunden Zeit, Ärger und damit letztlich Geld.

Merke: Nicht der billigste Anbieter ist immer der günstigste!

Es muss aber auch gesagt werden, dass umfangreiche Arbeiten an Bauvorhaben immer von einem unabhängigen Fachmann, dem Architekten oder Fachplaner, geplant und begleitet werden sollten. Er erkennt aufgrund seiner Erfahrung und seines Könnens schwarze Schafe. Er verhilft Ihnen zu vergleichbaren Angeboten bei den Einzelgewerken und qualitativ hochwertigen Ausführungen. Er entlarvt versteckte Preiserhöhungen bei der Rechnungsstellung der Auftragnehmer, und er erspart Ihnen Zeit.

Nachfolgend haben wir Ihnen eine Art Checkliste zusammengestellt. Bezogen auf einen Dachdeckerbetrieb soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden, unseriöse Anbieter von vornherein auszuschließen. Beachten Sie aber: Die Aufstellung kann nur sehr allgemein gehalten sein, regionale Unterschiede werden u. U. nicht berücksichtigt.

– Handelt es sich um einen Meisterbetrieb ?

– Ist der Betrieb Mitglied der Dachdecker-Innung ?

– Hat der Betrieb einen guten Ruf ?

– Gilt er als zuverlässig ?

– Werden Terminabsprachen eingehalten ?

– Hier helfen häufig die Aussagen von Nachbarn oder Freunden (Flüsterpropaganda)

– Wie werden etwaige Reklamationen behandelt ?

– Ist das Erscheinungsbild des Betriebes modern oder überaltert ?

– Besuchen Sie einmal den Betrieb: Wirkt das Gelände, aber auch das Büro “aufgeräumt” oder “chaotisch” ?

– Sind Referenzobjekte vorhanden ?

– Ist der Firmensitz bekannt ?

– Oder handelt es sich womöglich um eine ” Fahrende Kolonne ” ?

© stefan ibold planungsgruppe dach

nachträgliche Dachbeschichtungen

nachträgliche Dachbeschichtungen bei Dachziegeln und Betondachsteinen

Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen meine langjährige Erfahrung als Dachdeckermeister zur Verfügung stellen.

Hier sollen keine Vorurteile geschürt werden, hier soll sachlich über etwas berichtet werden, was sich seit einiger Zeit wieder breiteren Raum auf Deutschlands Dächern verschafft.

Zunächst möchte ich zu dem Grundsätzlichen einer nachträglichen Dachbeschichtung meine Meinung äußern.

Wie oder wo kann man an Informationen über die nachträglichen Dachbeschichtungen gelangen?
Die Antwort ist recht einfach. Ihnen steht/stehen sowohl das Internet – als die wohl größte Plattform -, als auch die zuständigen Verbände des Dachdeckerhandwerks, die Tageszeitung mit den Kleinanzeigen,
Wirtschafts-Shown und last but not least Fachmessen zur Verfügung.

Kritisch sollten Offerten an der Haustür betrachtet werden.
Warum kritisch? Nun, Sie haben sicherlich den Vorteil, daß evtl. anfallende Arbeiten sofort ausgeführt werden können.
Sie haben aber auch den Nachteil, daß Sie kaum in der Lage sein werden, kurzfristig Vergleichsangebote einholen zu können.
Beachten Sie, daß Sie gem. Gesetz auch Fristen für einen Rücktritt von Haustürgeschäften haben und diese einhalten sollten, sofern Sie sich im Nachhinein gegen eine nachträgliche Dachbeschichtung entscheiden.

Was können Sie von einer Dachbeschichtung erwarten?
Eine Dachbeschichtung kann den optischen Eindruck Ihres vorhandenen Daches maßgeblich beeinflussen.
Es ist machbar, naturrote Eindeckungen braun oder sogar andersfarbig ( z. B. blau ) einzufärben.

Sie können aber aus meiner sachverständigen Sicht nicht erwarten, daß Sie ein neues Dach bekommen.
Bitte bedenken Sie, es handelt sich nicht um eine Instandsetzung der Eindeckung, es handelt sich lediglich um eine neue Farbgebung. Zuvor bereits geschädigte oder beschädigte Eindeckungen können nicht mit
einer Farbgebung repariert, renoviert oder saniert werden.
Es kann aus meiner sachverständigen Sicht also nicht davon ausgegangen werden, daß nachträgliche Dachbeschichtungen die Lebensdauer des Daches nachhaltig und erheblich verbessern.
Wer muß was im Voraus erledigen?
Sollten Sie sich entscheiden, eine nachträgliche Dachbeschichtung bei Ihrer Eindeckung vornehmen zu lassen, dann sollten Sie unbedingt einen Dachdecker Ihres Vertrauens hinzuziehen. Nur er ist als Fachmann eindeutig in der Lage zu unterscheiden und zu beurteilen, ob eine Eindeckung soweit geschädigt ist, daß ein Austausch oder auch eine Teilreparatur erforderlich ist.
Gerade bei vermörtelten Firsten und Graten muss auch nach einer für eine Dachbeschichtung absolut notwendigen Reinigung der Eindeckung geprüft werden, ob und wenn ja wie eine Reparatur dieser Bereiche
erfolgen muß.

Bitte beachten Sie: Bei einer Reinigung mittels Hochdruckreinigern, die mit weit über 100bar Druck arbeiten, können Deckmaterialien und Zubehörteile, Vermörtelungen und Metalle unwiederbringlich zerstört werden.
Zudem besteht die latente Gefahr, daß Reinigungswasser massiv in die Verfalzungen eindringen kann und anschließend innerhalb der Dachkonstruktion, z. B. der Wärmedämmung, zu sehr aufwändig zu reparierenden Schäden führen kann.

Aus Sicherheitsgründen fordern die Bauberufsgenossenschaften, daß bei Arbeiten mit Hochdruck > 100bar, nur geführte Gerätschaften verwendet werden dürfen.
Eine weitere Forderung der Bauberufsgenossenschaften richtet sich an die weiteren Sicherheitsmaßnahmen, die bei längeren Arbeiten in bestimmten Höhen absolut notwendig sind.
Das Arbeiten nur mit Sicherheitsseilen ist lediglich für sehr kurzfristige Arbeiten zugelassen und eine Dachbeschichtung fällt erfahrungsgemäß nicht in den Bereich der kurzfristigen Arbeiten.
Hier werden dann Sicherheitsgerüste oder entsprechende Auffangvorrichtungen unbedingt erforderlich, auch
wenn gern etwas Anderes behauptet wird.

Wenn Sie bei Ihren Eindeckmaterialien noch Gewährleistungen des Herstellers haben, dann sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen, aus der hervorgeht, daß die noch bestehenden Gewährleistungs- oder Garantieansprüche nicht durch eine “Nachbehandlung” in Form einer
nachträglichen Dachbeschichtung erlöschen oder verwirkt sind.

Welche Materialien können beschichtet werden?
Asbesthaltige Materialien dürfen nicht mit Hochdruckreinigern bearbeitet werden. Laut der TRGS 519 ist das Bearbeiten von asbesthaltigem Material streng verboten. Lediglich geschulte Firmen dürfen derartige Eindeckungen abbauen und entsorgen.
Eine nachträgliche Beschichtung ist aus sachverständiger Sicht aus ökonomischen und ökologischen Gründen nicht sinnvoll.

Aus grundsätzlichen Überlegungen können Betondachsteine, Tonziegel, Metalle nachträglich beschichtet werden.
Die Voraussetzungen dafür sind bereits weiter oben beschrieben.

Wie hoch sind die Kosten einer nachträglichen Beschichtung?
Hier eine detaillierte Aussage zu tätigen, liegt außerhalb der Möglichkeiten des Autoren.
Die mir bekannten Preise liegen bei ca. 120 – 150 m² Dachfläche pauschal bei ca. 4.000 Euro.
Das entspricht einem Quadratmeterpreis von ca. 30 Euro und aufwärts.
Nimmt man hingegen den Preis einer Neueindeckung mit Betondachsteinen, so kommt man ohne die Erneuerung der Dachlattung und ohne die Forderungen der Energieeinsparverordnung zu erfüllen,
auf einen Preis von ca. 22 Euro/m². Hier müssen noch ca. 6 Euro für den Rückbau und die Entsorgung zugerechnet werden.
Damit ist wieder optisch gesehen “Waffengleichheit”. Technisch haben Sie aber nur bei der Neueindeckung auch wirklich etwas Neues.

Eine nicht seriöse Methode ist diese: Der potentielle Auftragnehmer schreibt Ihnen eine Auftragsbestätigung über einen Teil der zu erbringenden Leistung. Die Differenz soll in Bar ausgezahlt werden.
Damit machen Sie sich erpressbar!!! Sie verwirken u. U. auch rechtliche Ansprüche an den Auftragnehmer.
Gewährleistungsansprüche sind nicht oder nur sehr schwer einzuklagen.


In diesem Teil möchte ich auf die technischen Details einer nachträglichen Dachbeschichtung eingehen.
Als Hilfestellung kann ich mich u. a. auf ein Gutachten der MPA Karlsruhe stützen, das im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung erstellt wurde.

Zunächst stellt sich dabei die Frage:

Warum soll ich mein Dach nachträglich beschichten, welche technischen Vorteile hat eine solche Beschichtung?

Aus technischer Sicht besteht ansich kein Anlaß, einen Betondachstein, einen Tonziegel oder Faserzementplatten nachträglich zu beschichten.
Hier muß ich ein wenig polemisch werden. Es scheint aus meiner Sicht das deutsche Sauberkeitssyndrom zu sein, daß Hauseigentümer dazu bewegt, Dacheindeckungen oder sogar teilweise Abdichtungen nachträglich farbig zu beschichten.

Für Tonziegel und Betondachsteine gilt gleichermaßen, daß Flechten und Moose das Material qualitativ nicht negativ beeinflussen.

Einmal gebrannte Tonziegel verändern sich maximal unmittelbar nach der ersten und evtl. der zweiten Bewässerung in der Oberfläche.
Hier kann es nämlich durch Pyrit- und Kalkeinschlüssen zu geringfügigen Abplatzungen in der Oberfläche kommen.
Erfahrungsgemäß wird der Tonziegel bei sachgemäßer Eindeckung keine weiteren Veränderungen zeigen.

Bei sehr frühen Veränderungen kann eine nachträgliche Beschichtung den optischen Zustand der Eindeckung wiederherstellen.

Hin und wieder treten bei Betondachsteinen unterschiedliche Farbgebungen der Oberflächen bereits bei Anlieferung des Materials
an die Baustelle auf. Dieser ansich sehr seltene Fall tritt dann ein, wenn unterschiedliche Chargen aus u. U. unterschiedlichen Werken geliefert werden.
Oftmals merkt der Dachdecker diese Farbunterschiede beim Eindecken nicht. Es fällt erst dann auf, wenn ein größerer Betrachtungsabstand eingenommen wird.
Um hier dem Haueigentümer und dem Dachdecker Hilfe zu gewähren, bieten manche Hersteller von Betondachsteinen nachträgliche
Beschichtungen aus optischen Gründen an.
Technisch hat der Eigentümer keinen Vorteil zu erwarten.

Können nachträgliche Beschichtungen als dauerhaft unproblematisch gelten?

Hierzu sagt das Gutachten folgendes aus:

Zitat:
Zunächst ist festzustellen,daß Dachziegel, die die Anforderungen der maßgebenden Norm DIN EN 1304 erfüllen, keine Beschichtungen benötigen. Sollen Dachziegel dennoch beschichtet werden, z. B. um den optischen Eindruck der Dachfläche zu verändern, so ist das einzusetzende Produkt zu prüfen, ob es geeignet ist.
Hierfür bietet sich die Einsichtnahme in eine entsprechende Referenzliste mit ausgeführten Objekten an.
Pauschale Werbeaussagen sind hier völlig unzureichend.
Zitatende

Hier muß gesagt werden, daß bei Haustürgeschäften eine Kontrollmöglichkeit allerdings wohl eher nicht gegeben ist.
Auch sollte klar sein, daß die Referenzobjekte nicht gerade aus der jüngsten Vergangenheit herrühren sollten, sondern  schon einige unbeschadete Jahre hinter sich haben sollten.

Auch muß man aus meiner Sicht klar unterscheiden zwischen der Beschichtung, die aus o. g. Gründen aufgebracht wurde und vom
Hersteller freigegeben wurde und den Beschichtungen, die erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgebracht werden sollen.

Beachten Sie z. B. den Reinigungsvorgang. Mal unabhängig der beschriebenen möglichen Zerstörungen, ist die Problematik um die
Säuberung der Verfalzungen in den Überlappungen des Eindeckmaterials gegeben.
Reinige ich mit Hochdruck, können größere Wassermengen in die Konstruktion gelangen. Reinige ich hingegen nicht ausreichend und
organische Substanzen verbleiben in den Falzen kann u. U. Nachfolgendes passieren:
Ich zitiere mal aus einem Gutachten des Institutes für Massivbau und Baustofftechnologie der Universität Karlsruhe (TH).
Dieses Gutachten beschäftigt sich ebenfalls mit den technischen Eigenschaften von nachträglichen Dachbeschichtungen.

Zitat:
Unterbrechungen bzw. Schwachstellen im Beschichtungsfilm können aber auch unbewußt entstehen; in dem z. B. die Beschichtung auf Verunreinigungen (Schmutzablagerungen, Algenbewuchs), die im Reinigungsprozeß nicht entfernt wurden, aufgetragen wurde. Insbesondere im Überdeckungs- bzw. Stoßbereich lassen sich Verunreinigungen nur mit erhöhem Aufwand gründlich entfernen. Werden nun solche Bereiche überstrichen, so ist davon auszugehen, daß der Beschichtungsfilm nicht die an ihn zu stellenden Anforderungen (Dichtigkeit, Dehnung) erfüllen kann. Die Folge ist, daß durch Poren und Risse Wasser eindringen kann und zu Ablösungen der Beschichtung vom Dachziegel führen kann.
Zitatende

Aber auch bei neuen Ziegeln kann es u. U. zu Problemen kommen.
Auch hierzu liegt mir ein Zitat aus dem o. g. Gutachten vor.

Zitat:
Geht man von einer vollflächigen Beschichtung auf einem gereinigten Untergrund ohne Unterbrechungen des Beschichtungsfilms im Überdeckungsbereich bzw. Stoßbereich der Dachziegel aus (Anmerkung Autor: bei z. B Biberschwanzziegeln und bei den sehr formgenauen Betondachsteinen sind sehr kleine Fugen möglich, die eine Überbrückung der Beschichtung möglich machen) aus, so bestehen zwei Möglichkeiten.
Haftet die Beschichtung dauerhaft am Untergrund, so muß diese dauerhaft große Dehnungen aufnehmen können. Der Betrag der Dehnungen ergibt sich als Quotient aus der auftretenden Verformung und der zur Verfügung stehenden freien Dehnlänge der Beschichtung.
Theoretisch wird diese bei einer Dehnlänge von Null sogar unendlich groß. Löst sich die Beschichtung vom Untergrund im Übergangsbereich ab, so vergrößert sich die freie Dehnlänge und die aufzunehmenden Dehnungen verringern sich
deutlich gegenüber dem vorbehandelten Fall.
Praktisch bedeutet dies, daß die dauerhafte Überbrückung von Überdeckungs- und Stoßbereichen durch Ablösungen der Beschichtung vom Untergrund im Randbereich der Dachziegel günstig beeiflusst wird. Diese Ablösungen können sich auch als Blasen darstellen.

Liegt der Fall vor, daß eine vollflächige Beschichtung im Überdeckungs- bzw. Stoßbereich Risse aufweist, so kann das darin begründet sein, daß das Dehnvermögen und/oder die Dehnlänge nicht ausreichte und damit die Beschichtung hinsichtlich der aufzunehmenden Dehnung überansprucht wurde bzw. die Beschichtung nicht in der erforderlichen Schichtdicke aufgetragen
wurde. In diesem Fall kann Wasser im Riss eindringen und so zur Ablösung der Beschichtung auf dem gesamten Dachziegel führen.
Zitatende

Was heißt das auf Deutsch?
Hier wird deutlich gemacht, daß die Beschichtung als ein Film aufgetragen wird. Reißt nun dieser Film in Bereichen der Falze oder Überlappungen,
kann Wasser in diesen Bereich eindringen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, daß sich vor oder während des Reissens blösungserscheinungen in diesen Bereichen zeigen können. Das können auch die beschriebenen Blasenbildungen sein.

Wie wirkt sich eine nachträgliche Beschichtung auf die “Atmungsfähigkeit” des Ziegels aus?

Zunächst muß einemal klargestellt werden: ein Tonziegel oder Betondachstein atmet nicht. Gerade der Tonziegel ist in der Lage Feuchtigkeit aufzunehmen, zu speichern und wieder abzugeben. Diesen Vorgang nennt man “kapillare Aufnahmefähigkeit” und “Verdunstung”.
Ein Tonziegel kann recht viel Wasser aufnehmen. Die Möglichkeit der Verdunstung und die Möglichkeit in den verbleibenden Hohlräumen
( den Poren ) dem Wasser Ausdehungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, stellen die Frostsicherheit eines Tonziegels dar.
Erst wenn ein Tonziegel absolut gesättigt wird, wird es zu Frostschäden kommen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß der Ziegel in seinem Austrocknungsverhalten nicht nachteilig beieflusst werden sollte.

Feuchtigkeit gelangt aber nicht nur durch die sichtbaren Bereiche in den Ziegel, sondern auch durch kleinere Stellen in den Falzen und Übergängen
und auch besonders an der Unterseite. Hier z. B. durch Tauwassrausfall beim normalen Tag-/Nachtwechsel der Temperaturen.
Was kann dann passieren?
Hier wieder ein Zitat aus dem o. g. Gutachten:

Zitat:
Wird Wasser kapillar von einem beschichteten Dachziegel aufgesaugt, so kann in einer einseitig verschlossenen Kapillare, d. h. unter einer Beschichtung, ein Überdruck entstehen. Voraussetzung dafür, daß ein Überdruck aufgebaut wird, ist, daß das Gas in der Kapillare komprimiert wird und nicht entweichen kann.
Zitatende

Auch wenn in dem Gutachten weiter beschrieben und vorgerechnet wird, daß der zu erwartene Druck durch kapillar aufsteigendes Wasser
deutlich geringer sein dürfte als die theoretischen maximal 0,25N/mm², so schließt der sachvständige Autor des Gutachtens nicht aus,

Zitat:
…daß aufgrund von eindringendem Wasser eine Blasenbildung in der Beschichtung von Dachziegeln auftritt, insbesondere in Bereichen
mit geringem Haftverbund zwischen dem Dachziegel und der Beschichtung.
Zitatende

Weiter stellt das o. g. Gutachten klar:

Zitat:
Anders zu bewerten ist eine Blasenbildung, die zu Fehlstellen in der Beschichtung führt oder die sich in Richtung freier Beschichtungsränder bzw. zu Rissen in der Beschichtung hin ausbreitet. Hierbei besteht die Gefahr der direkten Unterwanderung der Beschichtung durch  Wasser, was im Hinblick auf die Halbtbarkeit der Beschichtung als kritisch einzustufen ist.
Ablösungen bzw. Abblätterungen wären die Folge.
Zitatende

Auch die Osmose kann laut Gutachten zu einer Blasenbildung innerhalb der Beschichtungen führen.

Das Gutachten verdeutlicht weiter:

Zitat:
Durch eine Beschichtung verändert sich die Beständigkeit des reinen Feststoffes nicht.
Deutliche Veränderungen sind dagegen bei der Aufnahme und Abgabe von Wasser zu erwarten, da die Kapillarporöse Struktur abgedichtet wird.

Ausgehend von diesen unbeschichteten Bereichen ( Anmerkung: Überlappungen und die Unterseite ) ist eine Wasseraufnahme des Dachziegels möglich, z. B. Kondenzwasser. Infolge der beschichteten Oberfläche kann dieses Wasser an der Oberseite nicht so schnell abgegeben werden, wie dies bei einem unbeschichteten Dachziegel der Fall wäre.

Damit wird deutlich, daß bei beschichteten Dachziegeln, die an der Unterseite Wasser aufnehmen, die Wasserabgabe an der Oberseite durch den Anstrich verändert wird und damit ein langsameres Austrocknen erfolgt.

Zitatende

Konsequenzen kann das langsamere Abtrocknen z. B. für die erneute Vermoosung haben, die dadurch evtl. wieder beschleunigt wird.

Gitftstoffe, die u. a. in verschiedenen nachträglichen Beschichtungen enthalten sein können und die das erneute Bilden von Moosen und
Flechten verhindern sollen, führen dazu, daß von solch behandelten Dachflächen aufgefangendes Niederschlagswasser nicht geeignet ist,
um Gartenpflanzen zu bewässern. Ferner belasten solche Giftstoffe unnötig die Kläranlagen oder Grundflächen, auf denen Niederschlagswasser verrieseln soll.

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In diesem Teil fasse ich die vorstehenden Seiten kurz zusammen und geben Ihnen die Möglichkeit, sich über Ihre Möglichkeiten der Qualitätskontrolle bei nachträglichen Dachbeschichtungen von
Dachziegeln und Betondachsteinen sowie den Faserzementplatten zu informieren.

Zusammenfassung:
Auch der Verfasser des Gutachtens kann nicht ausschließen, daß nachträgliche Dachbeschichtungen zu Problemen insich führen können.
Nicht restlos geklärt ist aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen die Frage der dauerhaften Frostbeständigkeit.
Anlaß ist das für das Gutachten angewandte Prüfverfahren, daß nicht dem der DIN EN 1304 gestellten Anforderungen entspricht.

Es wird mehrfach im Gutachten betont, daß Dachziegel, die den Anforderungen der DIN EN 1304 genügen, keine weiteren Beschichtungen aus technischer Sicht benötigen.
Das schließt aus Sicht des Verfassers mit ein, daß die Langlebigkeit der Tonziegel nicht nachweisbar durch eine nachträgliche Beschichtung verlängert wird, wie dieses oftmals so gern angeführt wird.

Als nachteilig stellt das Gutachten denn auch heraus, daß die Entsorgung behandelter Dachsteine und Tonziegel aufgrund der Beschichtung als nachteilig anzusehen ist. Die Recyclingfähigkeit oder die
Wiederverwendung sind als deutlich problematischer anzusehen als bei den Materialien, die ohne entsprechende Kunststoffanteile (Acrylate) behandelt sind.

Weiter wird in dem Gutachten davon ausgegangen, daß eine absolut gründliche Reinigung der Dachflächen unabdingbar ist.
Die aus meiner Sicht technischen Schwierigkeiten, die daraus resultieren, habe ich bereits beschreiben.
In diesem Zusammenhang ist ebenso auf die notwendigen Sicherheitmaßnahmen zu achten, die nicht nur
für die sichere Begehung des Daches als solches notwendig sind, sie sind zusätzlich zur sicheren Begehung zur Schadenvermeidung vorzusehen.

Aus meiner Sicht und unter Auswertung des Gutachtens kann festgestellt werden, daß nachträgliche Dachbeschichtungen den optischen Eindruck einer Dachfläche beeinflussen. Technische Notwendigkeiten gibt es
keine.

Das Gutachten befasst sich ausschließlich mit Tonziegeln. Die dort getätigten Aussagen sind aus Sicht des Verfassers dieser Zeilen, nur bedingt auf andere Produkte oder Baustoffe zu übertragen.

Was können Sie tun, damit Sie eine vernünftige Qualität für Ihr Dach bekommen?

Hier möchte ich versuchen, die wesentlichsten Dinge aufzuzeigen.

1. Vermeiden Sie Haustürgeschäfte

2. Lassen Sie sich Referenzen zeigen, die älter als 5 Jahre sind.

3. Lassen Sie sich umfassend beraten und nicht mit Pauschalaussagen abwimmeln.

4. Lassen Sie sich die Verarbeitungshinweise des Farbenherstellers aushändigen.

5. Vereinbaren Sie explizit was ausgeführt werden soll und fixieren den Auftrag schriftlich.

6. Lassen Sie sich die Produktdatenblätter aushändigen.

7. Lassen Sie sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zeigen.

8. Lassen Sie sich ggfs. die Schulung gemäß TRGS 519 nachweisen.

9. Achten Sie auf die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen

10. Beauftragen Sie vor der Beschichtung einen Fachmann mit der Begutachtung des Daches.

11. Vereinbaren Sie eine Abnahme der erbrachten Leistungen und ziehen ggfs. einen Fachmann hinzu.

12. Vereinbaren Sie einen Sicherheitseinbehalt.
© stefan ibold

Konstruktion Be- und nicht belüftet

Kleine Konstruktionsgeschichte

Kaltdach versus Warmdach Vor nicht mal 20 Jahren wurden die Architekturstudenten an den Universitäten von ihren Professoren noch vor die Entscheidung gestellt: Kaltdach oder Warmdach – welcher Konstruktionsart ist der Vorzug zu geben?
Eigentlich entbehrte diese Entscheidung jeglicher Grundlage. In der Geschichte der Dachkonstruktionen gab es keine Gegenüberstellung der beiden Konstruktionsarten. In eindeutigen Entwicklungsschritten verwandelte sich die eine Konstruktion in die nächste. In der Vergangenheit gab es grundsätzlich nur die (zweischalig) belüftete Konstruktionsart, genannt Kaltdach. In der heutigen Zeit wird von dieser Konstruktion jedoch abgeraten.
Ein kleiner Rückblick in die Geschichte der Konstruktionen bietet Aufschluss über denWandel:
Früher wurden Gebäude erstellt, deren Dachgeschosse oder Spitzböden nicht für Wohnzwecke geplant waren. Das Dach diente nur als Abschluss oder auch Schutz. Maßnahmen z. B. gegen Flugschnee waren nicht nötig. Erst später verwendete man einen Mörtelinnenverstrich und vor knapp 30 Jahren kamen die ersten Unterspannbahnen auf den Markt. Alle Entwicklungen in diesem Bereich entstanden aus dem erhöhten Raumbedarf der Bewohner und den zunehmend teurer werdenden Grundstückspreisen. Der bislang geächtete Dachbodenraum wurde plötzlich zu wertvollem Lagerraum. Die gelagerten Gegenstände jedoch mussten sehr wohl gegen Flugschnee, Flugasche und Treibregen geschützt werden.

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Die Ebene zwischen der Eindeckung und der Unterspannung und die zwischen Unterspannung und der Wärmedämmung ist belüftet

Der daraufhin durchgeführte Mörtelinnenverstrich der Dachziegel schränkte die Hinterlüftung der einzelnen Dachziegel stark ein. Dies führte zu Schäden an der Eindeckung, die auch durch Abplatzungen an den Außenseiten der Dachziegel gut zu erkennen waren. Die Lösung schien in einer Luftzufuhr im Traufenbereich zu liegen. Die Luft im Dachboden war wärmer als die außerhalb des Gebäudes. Sie stieg auf und zog kühlere Luft nach. Lüfterziegel im Firstbereich ließen die aufgewärmte und mit Feuchtigkeit angereicherte Luft wieder entweichen. Dieser Luftaustausch sorgte für trockene Bodenräume. Der Einsatz von Unterspannbahnen, die aus PE-Folien mit einem Gitternetz als Verstärkung bestanden, brachte jedoch neue Probleme. Zwar hielt die Bahn Flugschnee und -asche weitestgehend ab, aber die in der Raumluft enthaltene Feuchtigkeit wurde ebenfalls gebremst und kondensierte an der Raum zugewandten Seite. Die Ursache dafür lag in dem hohen Sperrwert der Unterspannungen und ihrer Entwässerung in die Dachrinnen. Dabei wurde die Öffnung, die für eine Zuluft sorgen sollte, nicht ausreichend dimensioniert oder erst gar nicht berücksichtigt.

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Ein Wechsel stört den Luftstrom – Lüfterziegel unter- und oberhalb des Hindernisses müssten angeordnet werden

Die Labilität dieser Konstruktionen zeigte sich dort, wo Wechsel z. B. für Kamine oder Dachflächenfenster eingebaut wurden, sie unterbrachen den notwendigen Luftstrom. Aufwändig mussten Lüfterziegel unter- und oberhalb dieser Unterbrechung angeordnet werden. Dadurch konnte aber wieder vermehrt Flugschnee in die Konstruktion eindringen. Das erwies sich als wirklich problematisch, denn die PE-Unterspannbahnen waren nicht UV-beständig und durch die folgende Auflösung gelangte wiederum Niederschlagswasser in die Konstruktionen.

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Bei einer unbelüfteten Konstruktion wirkt sich ein Wechsel bauphysikalisch nicht negativ aus – anfallendes Niederschlagswasser unterhalb der Eindeckung wird sicher um das Hindernis herum geleitet

Fast gleichzeitig stiegen zum ersten Mal die Energiekosten und der bislang meist ungenutzte Sparrenzwischenraum bot sich zum Einlegen von Dämmstoffen geradezu an. Bei den zu der Zeit bestehenden Gebäuden bestand die Innenbekleidung der Sparren sehr häufig aus verputzten Schilfmatten oder Holzwolle-Leichtbauplatten – im Grunde also schon luftdichte Konstruktionen. Auf eine Dampfbremse konnte deshalb fast verzichtet werden, denn was durch Diffusion in die Konstruktion gelangte, wurde durch die Hinterlüftung mehr oder weniger sicher abgeführt. Das änderte sich als in den 70er Jahren Paneele als Innenbekleidungen ihren Siegeszug im Dach hielten, sie wiesen keineswegs luftdichte Eigenschaften auf. In Folge dessen gelangten Konvektionsströme direkt in die Konstruktionen.

Gleichzeitig wurden, verursacht durch die Ölkrise, neue Anforderungen an die Dämmungen gestellt. Die Hinterlüftung der Ebene zwischen Dämmung und Unterspannung fiel noch geringer aus und verursachten neue Schäden. Infolge dessen wurden neue Bahnen mit geringerem Dampfdiffusionswiderstand und ohne den berüchtigten Zelteffekt entwickelt. Gleichzeitig besann man sich wieder der Forderung der DIN 4108, in der schon seit 1952 die luftdichte Bauweise von Bauteilen gefordert wurde. Damit stand der Sparrenvolldämmung nichts mehr im Weg. Schäden, die bei einer Sparrenvolldämmung entstehen, sind fast zu 100% auf die fehlende Luftdichtheit der Konstruktion raumseits der Wärmedämmung zurückzuführen. Eine Hinterlüftung der Wärmedämmung und unterhalb der Unterspannung würde diese Schäden jedoch nicht beheben, deshalb verzichtet man auf ihre Ausführung.

Mittlerweile werden belüftete Konstruktionen, die oftmals fälschlicherweise als “Kaltdächer” bezeichnet werden, von dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks nicht mehr empfohlen. Fachleute geben der nicht belüfteten Konstruktion, dem “Warmdach” den Vorzug.
Die Ebene zwischen der Eindeckung und der Unterdeckung hat jedoch grundsätzlich nichts mit einer belüfteten oder nicht belüfteten Konstruktion zu tun. Ihre Aufgabe besteht darin, eingedrungenes Niederschlagswasser sicher in Richtung Traufe abzuleiten.

(c) planungsgruppe dach

Bauphysik Dampfsperre

Funktion und Eigenschaften der Dampfsperre
Als Dampfsperren gelten Bauteilschichten, die einen Wasserdampfdiffusionswiderstand (Sperrwert oder sd-Wert) von größer 0,50 m haben. Als Werkstoffe eignen sich entsprechende Spezialpapiere (imprägniert, bituminiert) oder Kunststofffolien (Polyethylenfolie PE 0,15 bzw. 0,25 mm, Polyamidfolie PA ca. 0,05 mm, usw.), Aluminiumfolien (> 0,05 mm), jeweils extra oder als Kaschierung in Verbindung mit einer Wärmedämmung oder Plattenmaterialien wie Gipskarton- oder Spanplatten. Die Wahl der Dampfsperre hängt vom jeweiligen Gesamtaufbau der Dachkonstruktion ab. Zu beachten ist, das die Materialien eine geeignete Zulassung haben.

Eine Dampfsperre soll verhindern, dass feuchtwarme Luft in die Dachkonstruktion eindringen und dort als Tauwasser ausfallen kann. Sie funktioniert nur in Verbindung mit einer Wärmedämmung, an deren Raumseite sie angeordnet werden muss. Damit aber an der Unterseite (Raumseite) der Dampfsperre kein Wasser in tropfbarer Form ausfällt, muss diese Unterseite warm gehalten werden. Kritisch wird es immer dann, wenn bei normalen Voraussetzungen (innen + 20°C, 55% relative Luftfeuchte; außen -10°C, 80% relative Luftfeuchte) die Oberflächentemperatur unter die Marke von 12,3°C sinkt. Werden Dampfsperren darüber hinaus falsch geplant und ausgeführt, sind Schimmelbildungen die Folge. Das sogenannte Barrackenklima, das durch die Anwendung von dichten Dampfsperren entstehen soll, ist bei richtig geplanten und ausgeführten Aufbauten nicht zu befürchten. Wichtig ist auch das ausreichende Lüften. Durch regelmäßiges Stoßlüften wird erheblich mehr Luftfeuchtigkeit in den Räumen abgebaut, als jemals durch die Konstruktionen der geneigten Dächer diffundieren würde.

Bei Dampfsperren wird eine 6-fach höhere Dichtigkeit (der 6-fach größere Sperrwert) im Vergleich zum restlichen Aufbau von innen nach außen angestrebt. Im Normalfall ist kein rechnerischer Einzelnachweis zu erbringen. Ebenso kann auf einen Nachweis verzichtet werden, wenn Dampfsperren bei unbelüfteten Dächern einen sd-Wert = 100 m haben oder sd,i = 2,00 m und außen sd,a = 0,30 m. Zu beachten ist auch, dass raumseits der Dampfsperren das Dämmvolumen (der Gesamtwärmedurchlasswiderstand) nicht größer als 20% des Gesamtdämmvolumens (Gesamtwärmedurchlasswiderstand) betragen soll. Hierbei sind alle Schichten raumseits der Dampfsperre zu berücksichtigen. Alles was darüber liegt, muss berechnet werden. Eine Möglichkeit zur Berechnung der bauphysikalischen Funktionalität eines Dachaufbaus ergibt sich aus dem Glaserdiagramm.

Bei heutigen Konstruktionen übernimmt die Dampfsperre häufig zusätzlich die Aufgabe der Luftdichtschicht.

Wärmedämmung mit nur 30 mm?

Dämmstoffe mit einer Dicke von z. B. 30 mm wirklich nur einlagig zu verlegen?

In Zeiten, in denen Gelder knapp sind, in denen von den Bauherren bei Sanierungen gleichzeitig auch energetische Sanierungen von Gebäuden verlangt werden, in denen stoßen findige Hersteller auf einen etablierten Markt.

Das Ziel ist vordergründig günstige Dämmstoffe und dann zusätzlich preiswerte Ausführungsmöglichkeiten an den Mann/die Frau zu bringen.

In Fachzeitschriften werden seitenlange Fachartikel geschrieben, die sich erst bei genauerer Ansicht als Herstellerbericht herausstellen.Das ist im Grunde genommen noch kein Problem. Ein Problem wird es aber dann, wenn in besagten Fachartikeln/Herstellerberichten Aussagen getroffen werden, die nicht den Anforderungen der Energieeinsparverordnung oder auch den bauaufsichtlichen Zulassungen der jeweiligen Produkte entsprechen.

Wer sein Gebäude dämmen will, sei es, um ein bestehendes Gebäude energetisch auf einen neueren Stand zu bringen oder, um einen Neubau gemäß den Anforderungen an die Energieeinspar- verordnung (EnEV) auszurüsten, der hat oftmals die Qual der Wahl bei Wärmedämmungen.

Polystyrole haben den Vorteil, dass sie relativ feuchte unempfindlich sind, aber haben den Nachteil, dass sie schlecht bis gar nicht formbar sind.

Glasfaser- oder Mineraldämmstoffe sind formbar, gesundheitlich (Fasern) eigentlich unbedenklich, können aber dennoch bei der Verlegung das berühmte Jucken verursachen.

Nachwachsende Rohstoffe sind oftmals erheblich teurer als herkömmliche Produkte und haben oftmals eine schlechtere Wärmeleitgruppe.

Neben diesen in dem Bereich geneigtem Dach überwiegend anzutreffenden Wärmedämmungen versuchen neue Produkte Fuß zu fassen.

Produkte, die keiner Norm entsprechen, benötigen, neben vielen anderen Notwendigkeiten, eine bauaufsichtliche Zulassung des deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin.

In diesen Zulassungen sind unter anderem aufgeführt, wer der Antragsteller ist, um welchen Zulassungsgegenstand es sich handelt und wie lange die Geltungsdauer der Zulassung ist.

In den allgemeinen Bestimmungen wird erklärt, dass mit Erteilung der bauaufsichtlichen Zulassung die Verwendbarkeit bzw. die Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstands im Sinne der Landesbauordnung (LBO) nachgewiesen ist. Sie ersetzen aber nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen.

Wichtig bei den Zulassungen ist die Definierung der Anwendungsbereiche. Hier wird eindeutig festgelegt, für welchen Anwendungszweck die Produkte verwendet werden dürfen.

Im Weiteren folgen die Beschreibungen für die Eigenschaften und Zusammensetzungen der Produkte, die Herstellung und Kennzeichnung, sowie die Übereinstimmungsnachweise.

Für den Bereich der Wärmedämmstoffe sind die Bestimmungen für den Entwurf und die Bemessungen wichtig.
Die hier angegebenen Werte des Durchlasswiderstandes sind für alle weiteren Berechnungen bindend. Und genau hier fangen die Probleme an.

Zwei Produkte versuchen auf den deutschen Markt zu kommen.

Das eine Produkt ist Lu..po.Therm B 2+8, das andere ACTIS TRISO 9 D.

Beide Produkte sind als mehrlagige Verbund-Wärmedämm-Matte beschrieben, wobei die Lu..po.Therm den Zusatz „aus Luftpolsterfolien“ führt.
Befassen wir uns zunächst mit diesem Produkt.

In einem Artikel „Dämmung – Eine runde Sache“ in der Zeitschrift Mikado Heft 10/2004 wird unter anderem ausgeführt: [Zitat] Die besonderen Eigenschaften von Lu..po.Therm B2+8 entstehen durch die metallisierten Folien. Sie wirken durch ihre hocheffektive Reflexion der wichtigsten Form des Wärmetransports entgegen: der Wärmestrahlung. Der Wärmedurchlasswiderstand R der 3 cm dicken Dämmstoffmatte ist laut Zulassungsprüfung mit 1,30 – 1,36 m²K/W ohne die äußeren Reflexionswerte ermittelt worden. [Zitatende]

In der dem Autoren vorliegenden Zulassung steht aber lediglich unter

Punkt: 2.1.4 Wärmedurchlasswiderstand

[Zitat]Bei Prüfung nach DIN 52 611-1 (Wärmeschutztechnische Prüfungen; Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstands von Bauteilen; Prüfung im Laboratorium) muss der Wärmedurchlasswiderstand R der Dämmstoffmatte größer oder gleich 1,30 m²K/W sein [Zitatende]

Welche Zahlen nun tatsächlich ermittelt sind, geht aus der Zulassung nicht hervor. Das ist aber auch ohne Bedeutung.

Wesentlicher und als einziger Maßstab anzusehen, ist der folgende Passus aus der Zulassung:

Punkt 3.1

[Zitat]Bemessungswert des Wärmedurchlasswiderstandes

Beim rechnerischen Nachweis des Wärmedurchlasswiderstandes der Bauteile ist die Dämmstoffmatte folgender Bemessungswert des Wärmedurchlasswiderstandes in Ansatz zu bringen:

R=1,2 m²K/W

Der Bemessungswert des Wärmedurchlasswiderstandes gilt nicht in Bereichen, wo die Dämmstoffmatte zusammengedrückt wird (z. B. im Bereich von Befestigungsstellen). Hier ist durch zusätzliche Maßnahmen der erforderliche Wärmeschutz sicherzustellen.[Zitatende]

Die in dem Artikel angegebenen Zahlen von 1,30 – 1,36 m²K/W sind nur dann rechnerisch zu erzielen, wenn die Übergangswiderstande Ri und Re hinzugezogen werden.

Weiterhin werden sich die Zahlen verschlechtern, wenn die Bereiche der notwendigen Quetschungen für die Befestigungen mit in die Berechnungen einfließen. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist leider in dem Zulassungsbescheid nicht erläutert.

Der in dem Artikel weiterfolgernde Umkehrschluß, dass dadurch die Wärmeleitfähigkeit (klein Lamda) der Matte etwa 0,022 W/mK erreicht würde, ist nicht den Berechungsgrundsätzen entsprechend.

Ohne Berücksichtigung der Übergangswiderstände dürfte die Matte lediglich mit 0,025 W/mK angenommen werden.

In dem Artikel wird als Vergleich aufgeführt, dass die traditionellen Dämmstoffe eine Wärmeleitfähigkeit zwischen (klein Lamda) 0,025 – 0,045 W/mK haben.

Über den angegebenen Wert von 0,022 W/mK wird suggeriert, dass das Produkt Lu..po.Therm B2+8 nicht unwesentlich besser wäre. Als Hinweis sei erwähnt, dass Luft selber eine WLG von 0,025 W/mK (je nach eigener Temperatur) hat.

Weiter wird im Artikel vorgetragen: [Zitat] Die tatsächliche Dämmwirkung von Lu..po.Therm B2+8 ist noch besser, als es die geprüften Werte aussagen. Die in Deutschland verwendeten Messverfahren erfassen die Infrarot-Reflexion an der Oberfläche von Dämmstoffen nicht.
Bis zu zwei Drittel des Wärmeübergangs in Gebäuden finden aber durch Infrarot-Strahlung (IR-Strahlung) statt.
In anderen EU-Ländern, etwa in Frankreich und England, wird die reflektierende Wirkung der metallisierten Folien vollständig berücksichtigt. Dabei wurden dort Reflexionswerte Rt von bis zu 5,5 m²K/W ermittelt.
[Zitatende]

Diese oben getätigte Aussage ist eindeutig falsch. Europaweit wird die in Deutschland vorgenommene Prüfungsmethode angewandt. Weder in Frankreich noch in England werden bei den Bemessungsberechungen und/oder bei der U-Wert-Ermittlung die Infrarot-Reflexionen berücksichtigt.
Das geht allein aus der DIN EN 12939 DIN (EN 12939 Wärmetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten;2001-02 Bestimmung des Wärmedurchlaßwiderstandes nach dem Verfahrenmit dem Plattengerät und dem Wärmestrommessplatten-Gerät; Dicke Produkte mit hohem und mittlerem Wärmedurchlaßwiderstand) hervor, in der die Prüfverfahren EU weit vorgeschrieben sind.
Selbst wenn es Unterschiede geben würde, in Deutschland zählt einzig die hier angewandt Methode.

Höhere angesetze Bemessungswerte würden somit gegen gültiges deutsches Recht verstoßen.

Der Wettbewerber ACTIS hat im Grunde vergleichbare Waren. Die Unterschiede bestehen im Wesentlichen darin, dass hier Polyethylen Weichschaumstoffe statt der HDPE Luftpolsterfolie angewendet werden. Beide Bahnen haben im ungestörten Bereich eine Dicke von ca. 30 mm.
Allein der Bemessungswert des Wärmedurchlasswiderstandes ist bei der ACTIS-Ware schlechter.
Mit R=0,85 m²K/W liegt das Produkt hinter dem Wettbewerber.

Der für Bauteile relevante „Kenn“-Wert ist der sogenannte U-Wert. Er besteht aus dem Umkehrwert des Gesamtdurchlasswiderstandes und hat die Einheit W/m²K (Watt / Quadratmeter x Kelvin)

Würde man nun die beiden angegebenen Werte von Rt ( also Ri + R + Re ) zugrunde legen, ergeben sich ohne weitere dämmende Materialien, wie z. B. eine Gipskartonplatte raumseits, folgende U-Werte:

Lu..po.Therm B2+8 : 0,13 + 1,20 + 0,04 = 1,37 m²K/W = 0,73 W/m²K

ACTIS TRISO 9 D : 0,13 + 0,85 + 0,04 = 1,02 m²K/W = 0,98 W/m²K

Bei energetischen Sanierungen von Gebäuden werden für das geneigte Dach nach den Anforderungen der EnEV mindestens 0,30 W/m²K gefordert.

Moderne Wohnhäuser haben als Forderung 0,20 W/m²K, werden aber üblicherweise mit Wärmedämmungen versehen, die einen U-Wert von 0,15 – 0,17 W/m²K erreichen. Diese Werte werden mit Dämm-Materialien bei einer Dicke zwischen 260 – 300 mm je nach Wärmeleitgruppe und Sparrenanteil erreicht.
Würde man versuchen, diese Werte mit den beschriebenen Verbund-Wärmedämm-Matten erreichen zu wollen, dann müssten mindestens vier Lagen übereinander gelegt werden.

Weitere, in dem Artikel vorgestellte Vorteile der Lu..po.Therm B2+8, z. B. die Funktion als Dampfsperre ( der angegebene sd-Wert beträgt 10 m, ist also lediglich eine Dampfbremse, denn Dampfsperren werden erst ab einem Sperrwert von >= 1.500 m angenommen ) oder als Unterspannbahn, werfen die Frage nach der Zulassung erneut auf, denn dafür haben diese Produkte keine bauaufsichtliche Zulassung und sind auch anhand der Sperrwerte als Unterspannung nicht gerade als besonders geeignet einzustufen.